Kanada: Änderungen der Treibhausgasemissionsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge und Motoren
Kanada hat Verordnungen zur Änderung bestimmter Vorschriften des Canadian Environmental Protection Act von 1999 vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden notwendige Änderungen an den Treibhausgasemissionsvorschriften für Schwerlastfahrzeuge und -motoren, den Emissionsvorschriften für Straßenfahrzeuge und -motoren und den Marine Spark- Emissionsvorschriften für Zündmotoren, Schiffe und Geländefahrzeuge, die im Rahmen des Canadian Environmental Protection Act von 1999 (CEPA) erlassen wurden, um die Übereinstimmung mit den entsprechenden technischen Änderungen der US-Umweltbehörde EPA aufrechtzuerhalten.
Hintergrund:
Am 29. Juni 2021 veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA) im Federal Register eine endgültige Regelung mit dem Titel „Verbesserungen der Testverfahren für Schwerlastmotoren und -fahrzeuge sowie sonstige technische Änderungen“. Diese endgültige Regelung führt technische Änderungen an den Emissionsvorschriften der US-Umweltschutzbehörde ein, um bestehende Testverfahren und sonstige Bestimmungen für Fahrzeuge und Motoren zu ändern, die im US Code of Federal Regulations (CFR) zu finden sind.
Die technischen Änderungen in den USA verbessern die Genauigkeit und verringern den Prüfaufwand. Außerdem werden eine Reihe interner Änderungen am CFR vorgenommen, beispielsweise die Entfernung veralteter Bestimmungen und die Umnummerierung von Bestimmungen im Regulierungstext. Während die meisten technischen Änderungen in der endgültigen Regelung der US-Umweltschutzbehörde EPA für schwere Straßenfahrzeuge und -motoren gelten, gelten sie auch für leichte Nutzfahrzeuge, Motorräder für den Straßenverkehr, Schiffsmotoren, andere Geländefahrzeuge und -motoren sowie stationäre Motoren.
Die kanadischen Emissionsvorschriften für Fahrzeuge und Motoren sind an die US-EPA-Emissionsvorschriften angepasst. Ohne regulatorische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Angleichung könnten sich Diskrepanzen zwischen den kanadischen Bestimmungen und den entsprechenden CFR-Bestimmungen darauf auswirken, wie Hersteller und Importeure die kanadischen Emissionsvorschriften für Fahrzeuge und Motoren einhalten, beginnend mit dem Modelljahr 2022 und darüber hinaus. In einigen Fällen könnte es für Unternehmen, die auf dem Kanada-US-Markt tätig sind, zu einer erhöhten regulatorischen Belastung kommen. Beispielsweise könnten Diskrepanzen zwischen bestimmten Definitionen im CFR und den kanadischen Vorschriften die regulatorische Klassifizierung bestimmter Fahrzeuge ändern und kanadische Unternehmen dazu zwingen, vor der Einfuhr oder dem Verkauf von Fahrzeugen, die bereits gleichwertige Standards auf dem US-Markt erfüllen, zusätzliche Unterlagen einzureichen.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Definitionen in der ändern Vorschriften zum Ausstoß von Treibhausgasen bei schweren Nutzfahrzeugen und Motoren, wie folgt:
- Als „schweres Nutzfahrzeug“ wird derzeit ein Straßenfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVWR) von mehr als 3.856 kg (8.500 Pfund) und einem Leergewicht von mehr als 2.722 kg (6.000 Pfund) definiert Pfund) oder eine Basis-Fahrzeugfrontfläche von mehr als 4,2 m2 (45 Quadratmeter). Die vorgeschlagenen Änderungen würden die notwendigen Änderungen vornehmen, sodass ein „schweres Nutzfahrzeug“ nur als Straßenfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.856 kg (8.500 Pfund) definiert würde, wodurch die beiden anderen Kriterien gestrichen würden. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass leichte Hybrid-Lkw nicht unter diese Definition fallen und den Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge unterliegen, da die Hybridisierung zu einer Erhöhung des Leergewichts führen könnte.
- Die Definition von „unvollständiges Schwerlastfahrzeug“ würde geändert, um klarzustellen, dass ein unvollständiges Schwerlastfahrzeug weiterhin als Straßenfahrzeug charakterisiert wird, das die zulässigen Gesamtgewichtsanforderungen eines Schwerlastfahrzeugs erfüllt und ein Leergewicht von mehr als hat 2.722 kg (6.000 Pfund) oder eine grundlegende Fahrzeugfrontfläche von mehr als 4,2 m2 (45 Quadratmeter). Dies gibt den regulierten Unternehmen die Möglichkeit, die geeignete Fahrzeugklassifizierung für die Einhaltung während der Herstellung auszuwählen. Daher stellen die Änderungen an der Definition des „unvollständigen Schwerlastfahrzeugs“ sicher, dass die Definition eines unvollständigen Schwerlastfahrzeugs angesichts der oben beschriebenen vorgeschlagenen Änderungen an der Definition des „Unvollständigen Schwerlastfahrzeugs“ unverändert bleibt.
- Die Definitionen von „schweres schweres Nutzfahrzeug“ und „mittelschweres schweres Nutzfahrzeug“ würden geändert, um sicherzustellen, dass Elektro- oder Hybrid-Arbeitsfahrzeuge gemäß den Vorschriften für das Jahr 2021 und die folgenden Modelljahre mit ihrer korrekten Fahrzeugklasse gruppiert werden, um dies widerzuspiegeln Änderungen, die in den technischen Ergänzungen des US-EPA vorgenommen wurden. Nach der aktuellen Regelung würden alle elektrischen oder hybriden Berufsfahrzeuge der Klassen 6 bis 8 als mittelschwere Nutzfahrzeuge gelten, da sie nicht mit einem schweren Schwerlastmotor ausgestattet sind. Dies ist möglicherweise nicht repräsentativ für die Anwendung von Elektro- oder Hybrid-Arbeitsfahrzeugen der Klasse 8, die als schwere Nutzfahrzeuge gelten würden, wenn sie mit einem solchen Motor ausgestattet wären.
Darüber hinaus hat die US-Umweltschutzbehörde EPA klargestellt, dass auch bei Fahrzeugen mit Wasserstoff-Brennstoffzelle von einem CO-Ausstoß von null Gramm ausgegangen werden kann2 pro kurzer Tonnenmeile, ähnlich wie bei Elektrofahrzeugen. Daher würden die vorgeschlagenen Änderungen die Definition von „Brennstoffzellenfahrzeug“ hinzufügen, die Definition von „Elektrofahrzeug“ ändern und entsprechende Änderungen an den relevanten Bestimmungen für Berufsfahrzeuge und Traktoren vornehmen, um sicherzustellen, dass diese von der US-EPA vorgenommene Änderung auf Wasserstoff angewendet wird Die Einführung von Brennstoffzellenfahrzeugen spiegelt sich in den kanadischen Vorschriften wider.