ACEA veröffentlicht Positionspapier zu den Handelsverhandlungen zwischen der EU und Australien
Derzeit laufen die Handelsverhandlungen zwischen der EU und Australien, die am 22. Mai 2018 begonnen haben.
Bisher haben die EU und Australien ihre Handels- und Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen des EU-Australischen Partnerschaftsrahmens von 2008 abgewickelt. Ziel des neuen Freihandelsabkommens ist es, den Handel mit Industrieprodukten zwischen der EU und Australien durch den Abbau technischer Barrieren zu erleichtern und den Handel mit Dienstleistungen und Investitionen noch weiter zu verbessern.
Ein wichtiges Thema der Verhandlungen ist der Handel mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.
Daher hat der europäische Automobilherstellerverband (ACEA) kürzlich ein Positionspapier zu den Verhandlungen veröffentlicht. Es bedeckt:
- Zolltarifliche Handelshemmnisse
- Ursprungsregeln
- Nichttarifäre Handelshemmnisse
- Besteuerung
Hinsichtlich Zollhemmnisse für den HandelACEA stellt fest, dass Australien derzeit einen einheitlichen 5%-Zoll auf Importe von Personenkraftwagen, leichten, mittelschweren und schweren Lastkraftwagen, Reisebussen und Bussen anwendet. ACEA schlägt vor, diese Zölle mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens vollständig abzuschaffen. Alle Tarifpositionen für Kraftfahrzeuge (Positionen 8701 bis 8705) müssen gleich behandelt werden.
Bezüglich UrsprungsregelnACEA fordert einen Schwellenwert von 45-50% Nicht-Ursprungsmaterial (NOM) für alle Kraftfahrzeuge und 50% NOM und CTH für Motoren.
Wie für nichttarifäre HandelshemmnisseAustralien erkennt und akzeptiert bereits weitgehend internationale Automobilstandards und Zertifikate der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Es ist seit dem 25. April 2000 Mitglied des WP.29 – Weltforums zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften. Daher sind europäische OEMs in Australien nicht mit vielen nichttarifären/regulatorischen Problemen konfrontiert. Dennoch macht ACEA auf drei Punkte aufmerksam:
- Kraftstoffqualitätsstandards: Australische Kraftstoffqualitätsstandards sind ein kritisches Thema, da sie den Zugang einer Reihe europäischer Kraftfahrzeuge mit höherwertigen Motoren zum lokalen Markt einschränken.
- LKWs – Maximalbreite: Derzeit beträgt die maximal zulässige Fahrzeugbreite in Australien 2,50 m. Mehrere ACEA-Mitglieder, die LKWs exportieren, müssen ihre europäischen 2,55-m-Modelle erheblich modifizieren, um die australische Breitenbeschränkung einzuhalten. Dies verursacht unseren Mitgliedern Kosten in Millionenhöhe und behindert den Handel mit diesem Fahrzeugtyp erheblich.
- Lkw – Vorderachsgewicht: In Australien haben schwere Nutzfahrzeuge ein sehr niedriges zulässiges Vorderachsgewicht. Dies diskriminiert mehrere effiziente Lkw-Konfigurationen von EU-Fahrzeugherstellern und verhindert Exporte. Das Vorderachsgewicht kann bei bestimmten LKW-Konfigurationen auf sichere Weise erhöht werden und sollte sowohl die Produktivität als auch die Energieeffizienz in der australischen Straßentransportbranche steigern.
Hinsichtlich BesteuerungACEA empfiehlt die Abschaffung der australischen Luxusautosteuer (LCT). Das LCT ist derzeit das wichtigste nichttarifäre Handelshemmnis des Landes für ACEA-Mitglieder. Diese Luxussteuer in Höhe von 33% wird ab dem Wert von AU$67.525 (ca. 40.000 €) für normale Autos und AU$75.526 (ca. 46.000 €) für kraftstoffeffiziente Fahrzeuge erhoben.
