FahrzeugtypgenehmigungEU: Aktualisierung der Muster für Fahrzeuggenehmigungs- und Übereinstimmungsbescheinigungen

9. Februar 20220

EU: Aktualisierung der Muster für Fahrzeuggenehmigungs- und Übereinstimmungsbescheinigungen

 

Die EU hat einen neuen Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 veröffentlicht. Dazu werden in den Vorlagen für den Informationsbogen, den Genehmigungsbogen und die Konformitätsbescheinigung in Papierform die Einträge zu den Fahrzeugsicherheitssystemen eingeführt und aktualisiert sowie das Nummerierungssystem für die Genehmigungsbogen angepasst.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission wird ein standardisiertes Format der Dokumente für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge festgelegt, indem die Muster für den Beschreibungsbogen, die EU-Einzelfahrzeuggenehmigungsbögen und die Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform festgelegt werden.

Die in der Verordnung (EU) 2020/683 enthaltenen Vorlagen für den Informationsbogen müssen geändert werden, um die für die Genehmigung von Fahrzeugen mit Systemen relevanten Informationen aufzunehmen, die in der am 6.th Juli 2022 und die dazu erlassenen Durchführungs- und delegierten Verordnungen.

Die allgemeine Sicherheitsverordnung schreibt vor, dass neue Fahrzeuge mit fortschrittlichen Sicherheitssystemen ausgestattet sein müssen, darunter Notfall-Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarnsysteme für den Fahrer sowie ein Unfalldatenspeicher. Daher hält es die EU-Kommission für angemessen, zu verlangen, dass in der Konformitätsbescheinigung angegeben werden muss, welche fortschrittlichen Sicherheitssysteme im Fahrzeug eingebaut sind.

Die entsprechenden Informationen müssen auch in den Vorlagen für den Typgenehmigungsbogen und die Konformitätsbescheinigung in Papierform enthalten sein. Darüber hinaus musste das Nummerierungssystem für die Typgenehmigungsbogen, wie in Anhang IV der Verordnung (EU) 2020/683 festgelegt, angepasst werden.

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