Änderungsentwurf zur UN-Verordnung Nr. 131 für fortgeschrittene Notbremssysteme (AEBS)
Kürzlich wurden neue Regelungsentwürfe für Lastkraftwagen und Reisebusse veröffentlicht UN-Regelung Nr. 131 für fortgeschrittene Notbremssysteme (AEBS) wurden von der Arbeitsgruppe für automatisierte/autonome und vernetzte Fahrzeuge (GRVA) gebilligt. Wenn das Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (WP.29) sie im Juni 2022 verabschiedet, kann die Überarbeitung im Februar 2023 in Kraft treten.
Die UN-Verordnung Nr. 131 selbst wurde im November 2012 von der WP.29 angenommen. Die Europäische Union machte sie 2013 zu einer verbindlichen Anforderung für neue Lkw und Reisebusse. AEBS wurde dann in der im Februar 2019 verabschiedeten UN-Verordnung Nr. 152 auf Pkw ausgeweitet ( es wird in der EU im Juli 2022 gemäß der Allgemeinen Sicherheitsverordnung verbindlich.
Die verschärften Bestimmungen der neuen Fassung der UN-Regelung Nr. 131 führen zu einer deutlich stärkeren automatischen Bremsung als Reaktion auf die Erkennung stationärer Objekte (auch wenn der Fahrer nicht durch ein Warnsystem gewarnt wurde). Diese Änderung ist beispielsweise für Situationen wichtig, in denen der Verkehr plötzlich vor einem schweren Nutzfahrzeug zum Stehen kommt.
Von WP.29 zitierte Studien aus 6 europäischen Ländern zeigen, dass Auffahrunfälle mit schweren Nutzfahrzeugen zwischen 2016 und 2018 zum Tod von über 1.000 Menschen führten. In mehr als der Hälfte der Fälle prallte das schwere Nutzfahrzeug gegen ein stehendes oder stehendes Fahrzeug ist kurz vor der Kollision zum Stillstand gekommen.
Durch die neuen Bestimmungen der UN-Regelung Nr. 131 werden auch die Bedingungen eingeschränkt, unter denen Notbremsassistenzsysteme abgeschaltet werden können. Grundsätzlich ist eine automatische Aktivierung nach 15 Minuten Deaktivierung erforderlich.
Die vollständigen Informationen aus WP.29 können abgerufen werden HIER.
