EU: Geplante Gesetzgebungsaktivitäten im Hinblick auf Fahrzeugvorschriften in der EU
Vor einigen Tagen hielt die Arbeitsgruppe der Kommission für Fahrzeugvorschriften eine Sitzung ab, bei der verschiedene mit Fahrzeugvorschriften in Zusammenhang stehende Themen erörtert wurden.
Am wichtigsten ist, dass die EU-Kommission ihren Regulierungsrahmen für die Automobilindustrie vorgelegt hat, der im Jahr 2022 fertiggestellt bzw. initiiert werden soll. Zu den geplanten Regulierungen gehören beispielsweise:
- Durchführungsrechtsakt zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der funktionalen Anforderungen an die Marktüberwachung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
- Überarbeitung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge
- Euro 7 – Regulierungsvorschlag für strengere Schadstoffgrenzwerte für Kraftfahrzeuge und anschließendes Mitentscheidungsverfahren
- Delegierte Verordnung über Event Data Recorder (EDR) für leichte Fahrzeuge (Pkw und Lieferwagen).
- Delegierte Verordnung zur Änderung der Anhänge II und IV der Fahrzeug-Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 durch Umsetzung der GSR-Anforderungen für in Großserie und Kleinserie hergestellte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, der Anforderungen für autonome Fahrzeuge (Shuttles/Robottaxis) und der Umsetzung der UN-Regelung Nr. 156 über Software-Updates
- Delegierte Verordnung zur Ergänzung und Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) 2019/2144 über die allgemeine Sicherheit durch Aktualisierung der Rechtsverweise in der GSR
- Delegierte Verordnung zur Änderung der eCall-Verordnung zur Aktualisierung der Anforderungen für das 112-basierte bordeigene eCall-System auf 4G/5
- Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 über die allgemeine Sicherheit durch Festlegung detaillierter Vorschriften über die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf die fortschrittlichen Fahrerablenkungswarnsysteme
- Delegierte Verordnung über Ereignisdatenspeicher (EDR) für schwere Nutzfahrzeuge (LKW und Busse)
Auch auf internationaler Ebene will die EU-Kommission weiterhin den Schwerpunkt auf die Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FTA) mit Australien, Chile, Indien (neu), Indonesien, Neuseeland und Tunesien legen. Normalerweise enthalten solche Freihandelsabkommen einen Anhang zu Kraftfahrzeugen und deren Teilen und zielen darauf ab, die anderen Vertragspartner davon zu überzeugen, UNECE-Vorschriften, Fahrzeugtypgenehmigungsbescheinigungen und Genehmigungsbescheinigungen für Fahrzeugkomponenten als den nationalen Anforderungen entsprechend anzuerkennen.
