FahrzeugtypgenehmigungEU: Öffentliche Konsultation zu Fahrzeugtypgenehmigungsvorlagen und Nummerierungssystem

21. Februar 20220

EU: Öffentliche Konsultation zu Fahrzeugtypgenehmigungsvorlagen und Nummerierungssystem

 

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Änderung der Vorlagen verschiedener Dokumente eingeleitet, die im Fahrzeugtypgenehmigungsverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2020/683 erforderlich sind. Die zu ändernden Dokumentvorlagen sind:

  • das Informationsdokument
  • die Bauartzulassungsbescheinigung
  • das Nummerierungssystem des Typgenehmigungsbogens.

Die Verordnung (EU) 2020/683 legt die Verwaltungsanforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge fest. Sie sieht außerdem ein standardisiertes Format der Dokumente für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge vor, indem sie die Muster für den Beschreibungsbogen, die EU-Einzelfahrzeuggenehmigungsbescheinigungen und die Konformitätsbescheinigungen in Papierform festlegt.

Die in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 enthaltenen Muster für die Informationsbögen sollten geändert werden, um den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen, die durch die allgemeine Sicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2144) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsakte eingeführt wurden.

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2144 müssen Neufahrzeuge mit fortschrittlichen Sicherheitssystemen ausgestattet sein, darunter Notfall-Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarnsysteme für den Fahrer und Unfalldatenspeicher. Es ist angemessen vorzuschreiben, dass aus der Übereinstimmungsbescheinigung hervorgeht, mit welchen Systemen das Fahrzeug ausgestattet ist. Daher müssen die entsprechenden Einträge zu den Mustern für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform in Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 hinzugefügt werden.

Die öffentliche Konsultation kann ab heute (21. Februar 2022) bis zum 21. März 2022 abgerufen werden. HIER.

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