Deutschland: Aktualisierung der Norm für Verbandskästen im Fahrzeug
Das Deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die Verbandskasten-Norm aufgenommen DIN 13164:2022 Erste-Hilfe-Material – Verbandskasten BDie Anforderungen umfassen zwei medizinische Gesichtsmasken.
Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022, wobei eine Übergangsfrist von 12 Monaten besteht. Das hat zur Folge, dass im Handel befindliche Verbandskästen, die der bislang gültigen Norm entsprechen, noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt verkauft werden dürfen, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Verpflichtung zum Austausch oder zur Nachrüstung bestehender Verbandskästen.
Der deutsche Gesetzgeber wird künftig die Norm in der Ausgabe 2022 als Mindeststandard in der StVZO § 35h festlegen und entsprechende Übergangsregelungen definieren.
Alle DIN-Normen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch die jeweiligen technischen Gremien und Ausschüsse. In die jetzt erfolgte Überarbeitung der Normen sind die aktuellen Wünsche und Anregungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf Basis der Auswertung von Unfällen in Betrieben und Behörden ebenso eingeflossen wie die aktuellen Erfahrungen des Rettungsdienstes und die aktuellen Herausforderungen der COVID-19-Pandemie.
Was wurde in der DIN 13164 geändert?
- Einbeziehung von Gesichtsmasken Typ I DIN EN 14683
Auf Initiative des Gesetzgebers und Anregungen verschiedener Verbände und Organisationen hat das für den Bereich ERSTE HILFE zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Mund-Nasen-Schutz als zusätzlichen Hygieneschutz geprüft. Im Rahmen von Testreihen wurde sichergestellt, dass die dann in den DIN-Inhalten eingesetzten Mund-Nasen-Schutze eine möglichst lange Lebensdauer bei gleichbleibender Qualität aufweisen.
Hinweis: Es handelt sich um die gleichen Mund-Nasen-Masken, die im November 2021 in die Normen DIN 13157 und DIN 13169 aufgenommen wurden.
- Wegfall eines Dreieckbleches DIN 13168 D
Basierend auf den Empfehlungen der DGUV und Notfallärzte hat der Normungsausschuss entschieden, dass dem Verbandskasten zukünftig nur noch ein Dreiecksblatt beiliegen soll.
- Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR
Basierend auf den Empfehlungen der DGUV und Notfallärzte hat der Normenausschuss entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch nach DIN 13152 A im Erste-Hilfe-Koffer enthalten sein muss.
