Taiwan: Die Versorgung von Elektrofahrzeugen (EVSE) unterliegt den Vorschriften zur Überprüfung und Inspektion von Messgeräten.
Taiwan hat einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften zur Überprüfung und Inspektion von Messgeräten veröffentlicht. Gemäß dem Vorschlag würden auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge diesem Gesetz unterliegen. Insbesondere wären Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge zur Übertragung von elektrischer Energie betroffen, mit Ausnahme von Wechselstrom-Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ohne Messung elektrischer Energie.
Die oben genannten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge werden als gesetzliche Messgeräte aufgenommen, die der Eichpflicht unterliegen, und treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Vor dem Umsetzungsdatum unterliegen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die das Werk verlassen oder importiert wurden, jedoch ab dem 1. Januar 2025 der Eichpflicht.
Um eine Eichung zu beantragen, muss der Antragsteller ein Antragsformular ausfüllen und es zusammen mit der Eichgebühr, den eichpflichtigen Messgeräten und den in den technischen Spezifikationen für die Eichung und Prüfung von Messgeräten angegebenen erforderlichen Unterlagen bei der Eichstelle (Institution) einreichen. Bei Bedarf kann die Eichstelle (Institution) den Antragsteller auffordern, weitere relevante Unterlagen vorzulegen.
Die Eichung wird in den Räumlichkeiten der Eichbehörde (Institution) durchgeführt. Unter besonderen Umständen kann der Antragsteller bei der Eichbehörde (Institution) beantragen, dass diese Personal zur Durchführung der Eichung an den Standort entsendet, an dem die eichpflichtigen Messgeräte installiert sind.
Gesetzliche Messgeräte, die die Eichung bestanden haben, müssen ein in der Verordnung festgelegtes Eichzeichen tragen.