EmissionenChile: neuer Mindestenergieeffizienzstandard für leichte Kraftfahrzeuge

26. Februar 20220

Chile: neuer Mindestenergieeffizienzstandard für leichte Kraftfahrzeuge

 

In Chile wurde ein neuer Mindeststandard für die Energieeffizienz von leichten Kraftfahrzeugen festgelegt.

Die Fahrzeuge, die dem durch diese Entschließung festgelegten neuen Energieeffizienzstandard unterliegen, entsprechen leichten Fahrzeugen, wie in Artikel 1 des Obersten Dekrets Nr. 211 des Ministeriums für Verkehr und Telekommunikation von 1991 festgelegt, das Vorschriften zu Fahrzeugemissionen festlegt. leichte motorisierte Fahrzeuge oder das, das es ersetzt. Als leichte motorisierte Fahrzeuge gelten alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 2.700 kg, ausgenommen Fahrzeuge mit drei oder weniger Rädern.

Als Maßstab für die Definition des Standards wird die Energieeffizienz in Kilometern pro Liter Benzinäquivalent im Durchschnitt für die Gesamtzahl der gültig ausgestellten Einzelzulassungsbescheinigungen verwendet. Darüber hinaus wird die Äquivalenz in Gramm CO2 pro Kilometer aus den Angaben in der Fahrzeugzulassung angegeben. Die Ertragswerte werden anhand der Verbrauchsinformationen ermittelt, die im technischen Bericht der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs enthalten sind.

Der Referenzenergieleistungsstandard für jedes Jahr entspricht den folgenden Werten:

a) Zwischen den Jahren 2024 und 2026 (beide Jahre einschließlich) entspricht der Wert 18,8 Kilometern pro Liter Benzinäquivalent.

b) Zwischen den Jahren 2027 und 2029 (beide Jahre einschließlich) entspricht der Wert 22,8 Kilometern pro Liter Benzinäquivalent.

c) Ab dem Jahr 2030 einschließlich des Jahres 2030 entspricht der Wert 28,9 Kilometern pro Liter Benzinäquivalent.

Der durch diesen Beschluss festgelegte Standard tritt 24 Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die Einhaltung der Norm im Jahr ihres Inkrafttretens wird anhand der gültigen Einzelzulassungsbescheinigungen kontrolliert, die von den einzelnen Verantwortlichen zwischen dem ersten Tag des Monats nach dem Inkrafttreten und dem 31. Dezember des genannten Jahres ausgestellt wurden.

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