Ägypten: Neue Zollabfertigungsanforderungen für M1-Pkw
Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat ein Dekret erlassen, das die Anforderungen für die Zollabfertigung importierter M1-Personenkraftwagen festlegt. Das Dekret trägt den Titel Dekret Nr. 9/2022 des ägyptischen Ministeriums für Handel und Industrie vom 5. Januar 2022.
Betroffen sind Fahrzeuge mit bis zu sieben Sitzplätzen außer dem Fahrer, die zu Handelszwecken importiert werden. Das Dekret trat einen Monat nach seiner Veröffentlichung im ägyptischen Amtsblatt in Kraft.
Zu den Anforderungen gehören unter anderem:
- Es müssen zertifizierte Wartungsstationen zur Verfügung stehen. Ihre Kapazität muss im Verhältnis zur Anzahl der jährlich auf dem lokalen Markt verkauften Fahrzeuge stehen.
- Für mindestens 15% der Fahrzeuge müssen die wichtigsten Ersatzteile im Hinblick auf den Wartungsplan des Herstellers verfügbar sein.
- Das Fahrzeug muss über mindestens zwei Airbags verfügen.
Der Zweck des Erlasses besteht darin, sicherzustellen, dass auf den lokalen Markt importierte Fahrzeuge den Sicherheitsbedingungen entsprechen.“ Die Entscheidung soll den Qualitätsnormen für Autos entsprechen und die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten.