Uruguay: Neues Emissionsdekret
Uruguay hat das Dekret Nr. 135/021 der Exekutivgewalt – Luftqualitätsverordnung – veröffentlicht.
Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, die Umwelt durch die Vermeidung von Luftverschmutzung zu schützen. Dies geschieht durch die Festlegung von Luftqualitätszielen zur Verringerung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme sowie durch die Festlegung maximaler Emissionsgrenzwerte sowohl für feste als auch für mobile Quellen.
Artikel 42 legt ein Einfuhrverbot für Kraftfahrzeuge fest, die den in dieser Verordnung festgelegten Emissionsnormen für mobile Quellen nicht entsprechen oder hinsichtlich ihrer Einhaltung nicht zugelassen sind, und zwar ab einem Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung das Dekret. Ebenso ist im gleichen Zeitraum die Kommerzialisierung von Null-km-Kraftfahrzeugen, die nicht die gleichen Bedingungen erfüllen, verboten.
Bei den in der Verordnung genannten Emissionsnormen handelt es sich um europäische Normen, beispielsweise die Verordnung 715/2007 (Euro V).