EU: Aktualisierungen der Fahrzeugtypgenehmigungsanforderungen
Die EU-Kommission hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung (EU) zur Änderung der Anhänge I, II, IV und V der Verordnung (EU) 2018/858 veröffentlicht. Diese Anhänge enthalten Tabellen der geltenden UN- und EU-Vorschriften, die für in unbegrenzter Serie hergestellte Fahrzeuge, in Kleinserien hergestellte Fahrzeuge, in Kleinserien hergestellte vollautomatisierte Fahrzeuge und für Sonderfahrzeuge relevant sind.
Anhang I der Verordnung (EU) 2018/858 wird geändert, um zwei neue Kategorien von Anhängern und einen zusätzlichen Aufbautyp einzuführen, um dem technischen Fortschritt und der regulatorischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Die Tabelle in Anhang II Teil I der Verordnung (EU) 2018/858, die die Liste der Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzten Serien hergestellten Fahrzeugen enthält, wird aktualisiert, um technologischen und regulatorischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, indem die Verweise auf die Verordnung (EU) 2019/2144 und die auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte aufgenommen und aktualisiert werden. Darüber hinaus wird das Layout der Tabelle an das Format der Tabelle in Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2144 angepasst, um Rechtsklarheit und Vereinfachung zu gewährleisten.
Darüber hinaus führt die Verordnung im Rahmen des Verfahrens zur Konformität der Produktion die Vorkehrungen gemäß der UN-Verordnung Nr. 156 ein, die Hersteller treffen sollten, um die Konformität und Sicherheit von Softwareaktualisierungen zu gewährleisten. Für die Anwendung der Anforderungen im Hinblick auf Kleinserien und Sonderfahrzeuge sowie für die Softwareaktualisierung sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Diese Verordnung sieht außerdem eine Übergangsfrist von zwei Jahren für die Anwendung der Anforderungen für neue Fahrzeugtypen (7. Juli 2024) und weitere zwei Jahre für alle in Kleinserie produzierten Neufahrzeuge und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (7. Juli 2026) vor.
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