EU: Änderung der Allgemeinen Sicherheitsverordnung 2
Die EU-Kommission hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144 (die sogenannte allgemeine Sicherheitsverordnung 2 oder GSR) veröffentlicht. Darin wird die Liste der UN-Verordnungen aktualisiert, die für die Zwecke der EU-Typgenehmigung verbindlich gelten.
Anhang II der GSR enthält die Liste der Rechtsakte, in denen die spezifischen technischen Anforderungen festgelegt sind, denen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten entsprechen müssen. Die Verweise auf die in diesen Anhängen aufgeführten Rechtsakte müssen geändert werden, um den neuesten regulatorischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, d. h. neuen Vorschriften, die nach der Veröffentlichung der GSR im Jahr 2019 auf EU- und UNECE-Ebene angenommen wurden.
Beispielsweise werden nun folgende UN-Regelungen mit ihrem Geltungszeitpunkt und den betroffenen Fahrzeugkategorien aufgeführt:
– UN R148 Lichtsignalgeräte (LSD)
– UN R149 Straßenbeleuchtungseinrichtungen
– UN R150 Retroreflektierende Einrichtungen (RRD)
– UN R151 Toter-Winkel-Informationssystem zur Fahrraderkennung
– UN R152 Erweitertes Notbremssystem (AEBS)
– UN R153 Sicherheit des elektrischen Antriebsstrangs bei Auffahrunfällen
– UN R155 Cybersicherheit und Cybersicherheits-Managementsystem
– UN R156 Software-Update und Software-Update-Managementsystem
– UN R157 Automatische Spurhaltesysteme (ALKS)
– UN R158 Einrichtungen für Sichtbarkeit oder Erkennung nach hinten
– UN R159 Informationssysteme zum Aussteigen (MOIS)
– UN R161 Verschlusssystem
– UN R162 Wegfahrsperrensysteme
– UN R163 Fahrzeug-Alarmsysteme
Der vorgeschlagene Termin für die Annahme der delegierten Verordnung ist Mai 2022.