Uruguay: Emissionsanforderungen für den Import von Fahrzeugen
Uruguay hat das Dekret Nr. 432/2021 – Festlegung als Einfuhranforderung, die obligatorische Genehmigung technischer Merkmale von Kraftfahrzeugen für den Transport mit einem Bruttogewicht von mehr als 3.500 kg – veröffentlicht.
Gemäß dem Dekret ist es für alle Fahrzeuge der Kategorien M2, M3, N2 und N3, die bei der Nationalen Verkehrsdirektion des Ministeriums für Verkehr und öffentliche Arbeiten zugelassen werden können, wie im zweiten Artikel festgelegt, vorgeschrieben, dass sie über Motoren verfügen, die die in der Richtlinie 1999/96/EG der Europäischen Union (Euro-III-Norm) oder in der EPA-Regel 98 festgelegten Höchstgrenzwerte für die Emission von Schadgasen und -partikeln sowie für die Rauchtrübung einhalten.