EU: Öffentliche Konsultation zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen gestartet.
Im Jahr 2020 verabschiedete die Kommission die Datenstrategie, um das Innovationspotenzial industrieller Daten optimal zu nutzen. Der Kommissionsvorschlag zum Datengesetz ist die letzte große sektorübergreifende Gesetzesinitiative im Rahmen der Datenstrategie. Es legt branchenübergreifend die allgemeinen Grundsätze für den Datenzugriff auf vernetzte Produkte durch Nutzer und Dritte fest. Es werden insbesondere Benutzerrechte für den Zugriff auf und die Weitergabe von Daten an Dritte sowie Vergütungs- und Vertragsgrundsätze für den Datenaustausch zwischen Unternehmen eingeführt.
Der Zugriff auf Fahrzeugdaten ist seit 2007 auf EU-Ebene für Reparaturdaten und On-Board-Diagnose (OBD) geregelt, um einen fairen Wettbewerb auf dem Reparatur- und Wartungs-Aftermarket zu gewährleisten. Seitdem hat sich der Markt für vernetzte Fahrzeuge weiterentwickelt.
Vernetzte Fahrzeuge ermöglichen den Fernzugriff auf Fahrzeugdaten. Sie ermöglichen auch den Fernzugriff auf Funktionen (z. B. Fernentriegelung der Türen für Carsharing, Starten von Diagnoseroutinen) und Ressourcen (z. B. Anzeigen von Informationen auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs). Dieser Fernzugriff ermöglicht die Ferndiagnose, aber auch neue Aftermarket-Services wie Mobility as a Service oder Pay-as-you-drive-Versicherungen. Mit der Verbreitung von Elektrofahrzeugen gehen neue digitale Dienste einher, die die optimale Integration des Fahrzeugs in das Stromsystem erleichtern, wie z. B. intelligentes Laden und bidirektionales Laden (Vehicle to Grid/Home), die den Zugriff auf Fahrzeugdaten und das Batteriemanagementsystem erfordern Strommarktteilnehmer.
Der Zugang zu Daten, Funktionen und Ressourcen ist entscheidend für die Entwicklung innovativer datengesteuerter Mobilitätsdienste. Auch öffentliche Behörden benötigen Zugriff auf Daten, Funktionen und Ressourcen, um ihre Aufgaben wie die CO2-Überwachung, die Einhaltung von Schadstoffemissionsvorschriften oder die Durchführung von Verkehrssicherheitskontrollen erfüllen zu können. Den von der Kommission gesammelten Informationen zufolge erzeugen Fahrzeuge heute zwar große Datenmengen, der Zugriff auf diese Daten ist jedoch begrenzt und nicht standardisiert. Gleichzeitig ist es wichtig, dass durch den Zugriff auf Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen keine neuen Risiken für die Cybersicherheit, die Verkehrssicherheit, das geistige Eigentum oder den Datenschutz entstehen.
Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, die Frage zu beantworten, wie all diese von Fahrzeugen erzeugten Daten in Zukunft reguliert werden sollen und wie ihre Regulierung mit anderen relevanten EU-Rechtsvorschriften wie dem Datenschutzgesetz, der Datenschutz-Grundverordnung oder der Kraftfahrzeugverordnung verknüpft werden sollte Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge.
Die öffentliche Konsultation kann abgerufen werden Hier.