UN: Neue UN-Regelung zur Identifizierung und Schneetauglichkeit von Spikereifen
Das Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften hat einen Vorschlag für eine neue UN-Regelung [164] über Spikereifen veröffentlicht.
Sie gilt für neue Spikeluftreifen der Klassen C1, C2 und C3 hinsichtlich ihrer Schneeeigenschaften.
Bisher mussten Winterreifen einen speziellen Schneehaftungstest bestehen und gemäß UN-Regelung Nr. 117 typgenehmigt werden. Spikereifen (Reifen mit Spikes aus hartem Material, z. B. Metall, zur Verbesserung der Haftung auf Eisflächen und festgefahrenem Schnee) fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der UN-Regelung Nr. 117. Daher dürfen sie trotz ihrer guten Leistung nicht mit dem Schneehaftungssymbol gekennzeichnet werden. Dies hat in einigen Ländern zu Problemen geführt, in denen Spikereifen nicht als Winterreifen akzeptiert wurden.
Um diese Lücke zu schließen, hat das Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (WP.29) einen Vorschlag für eine neue UN-Regelung Nr. 164 angenommen, die die Leistungsanforderungen und die Kennzeichnung von Spikereifen regelt.
Die neue Verordnung wird die Verkehrssicherheit erhöhen, indem sie harmonisierte Anforderungen an die Schneehaftung von Spikereifen einführt. Sie wird auch die Gesetzeslage in Ländern vereinfachen, in denen die Verwendung von Spikereifen auf öffentlichen Straßen erlaubt ist, wie etwa in Finnland, Schweden, Norwegen, Estland, der Russischen Föderation und in mehreren anderen europäischen Ländern.
Die neue Verordnung gilt für Spikereifen für Personenkraftwagen, Busse und Lastkraftwagen und führt strenge Anforderungen und Verfahren zur Prüfung ihrer Schneehaftung ein.