EU: Neue Durchführungsverordnung für automatisierte Fahrsysteme (ADS)
Die EU hat einen Entwurf einer Durchführungsverordnung der Kommission veröffentlicht, die Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2144 (die sogenannte allgemeine Sicherheitsverordnung) in Bezug auf einheitliche Verfahren und technische Spezifikationen für die Typgenehmigung vollautomatisierter Kraftfahrzeuge festlegt zu ihrem automatisierten Fahrsystem (ADS).
Der Verordnungsentwurf legt die technischen Spezifikationen, Bewertungs- und Prüfanforderungen sowie die Verwaltungsanforderungen fest, die für die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems von vollautomatisierten Fahrzeugen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2144 über die allgemeine Fahrzeugsicherheit erforderlich sind.
Die Verordnung gilt für die Typgenehmigung vollautomatisierter Fahrzeuge der Klassen M und N hinsichtlich ihres automatisierten Fahrsystems für folgende Anwendungsfälle:
(a) Vollautomatische Fahrzeuge, die für die Personen- oder Güterbeförderung auf einem vordefinierten Gebiet in einer städtischen oder vorstädtischen Umgebung konzipiert und gebaut sind.
(b) „Hub-to-Hub“: vollautomatische Fahrzeuge oder Dual-Mode-Fahrzeuge, die für die Personen- oder Güterbeförderung auf einer vordefinierten Route mit festen Start- und Endpunkten einer Fahrt/Fahrt konzipiert und gebaut sind und auch innerstädtische Strecken umfassen können oder Vorstadt- oder Autobahnumgebung.
(c) „Automated Valet Parking“: Dual-Mode-Fahrzeuge mit einem vollautomatischen Fahrmodus für Parkanwendungen innerhalb vordefinierter Parkeinrichtungen. Das System kann externe Infrastruktur (z. B. Lokalisierungsmarker, Wahrnehmungssensoren usw.) der Parkeinrichtung nutzen oder nicht, um die dynamische Fahraufgabe auszuführen
Das vorgeschlagene Datum für die Annahme der Verordnung ist Juni 2022.