EU: Emissions-Typgenehmigung für schwere Nutzfahrzeuge, die reinen Biodiesel verwenden
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 hinsichtlich der Emissions-Typgenehmigung für schwere Nutzfahrzeuge, die reinen Biodiesel verwenden, veröffentlicht.
Es geht dabei um die Aufnahme von reinen Biokraftstoffen als möglichen Referenzkraftstoff für die Prüfung im Rahmen der Emissions-Typgenehmigung.
Durch den Entwurf würden die Anhänge I und IX der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 geändert.
In der EU typgenehmigte Fahrzeuge müssen mit reinem Biodiesel und bei Bedarf auch mit verschiedenen Mischungen aus Biodiesel und fossilen Kraftstoffen betrieben werden können.
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission erfordert die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen, dass der Hersteller die Einhaltung der Spezifikationen der in Anhang IX der genannten Verordnung aufgeführten und für die Typgenehmigungsprüfungen verwendeten Bezugskraftstoffe gewährleistet.
Reiner Biodiesel (FAME B100) ist in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 nicht als Referenzkraftstoff für die Typgenehmigung zur Emissionsbewertung schwerer Nutzfahrzeuge aufgeführt. Zum Nachweis der Einhaltung der Emissionsanforderungen müssen die Typgenehmigungsprüfungen sowohl für Diesel (B7) als auch für reinen Biodiesel (B100) wiederholt werden. Um doppelte Prüfungen zu minimieren und die Zertifizierung für die Verwendung von reinem Biodiesel und Biodieselmischungen (wie FAME B20/B30) zu erleichtern, müssen auf Grundlage der einschlägigen internationalen und europäischen Normen Spezifikationen für reinen Biodiesel als Referenzkraftstoff eingeführt werden. Der Nachweis der Einhaltung der Emissionsprüfanforderungen sollte durch Emissionsprüfungen des Stammmotors mit reinem Biodiesel möglich sein.
Die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission wird daher entsprechend geändert.