EU: Aktualisierung der Verordnung zu Emissions-Typgenehmigungsverfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission im Hinblick auf die Verfahren zur Typgenehmigung für Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen veröffentlicht.
Mit dem Entwurf einer Verordnung der Kommission wird die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission geändert, indem die im Weltforum der Vereinten Nationen zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften hinsichtlich der UN-Regelung Nr. 154 für das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (WLTP) und im Entwurf der UN-Regelung über Prüfverfahren für Emissionen im realen Fahrbetrieb (RDE) erzielte Anpassung an den technischen Fortschritt berücksichtigt wird.
Der Vorschlag verbessert das RDE-Prüfverfahren weiter und hebt veraltete Bestimmungen der Vorschriften über den Zugang zu Fahrzeug-On-Board-Diagnoseinformationen und Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen auf, die in die Rahmenverordnung (EU) 2018/858 für die Typgenehmigung aufgenommen wurden.
Der vorgeschlagene Annahmetermin ist November 2022.