Kenia: Neue Regeln für den Import von Gebrauchtwagen
Kenia hat veröffentlicht. Öffentliche Bekanntmachung zu DKS 1515 Straßenfahrzeuge – Inspektion von Straßenfahrzeugen – Verhaltenskodex.
Darin teilt das Kenyan Bureau of Standards mit, dass nach der Veröffentlichung von KS 1515: 2019 – Straßenfahrzeuge – Inspektion von Straßenfahrzeugen – Verhaltenskodex als verbindlicher Kenia-Standard durch den Kabinettssekretär für Industrialisierung, Handel und Unternehmensentwicklung der Standard veröffentlicht wurde tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
In Übereinstimmung damit:
- Alle gebrauchten Kleinbusse, Kleinbusse, Großbusse, Einzel- und Doppelgelenkbusse sowie Doppeldeckerbusse dürfen nicht in das Land eingeführt werden. Allerdings dürfen gebrauchte Personen-Kleinbusse (bis zu 7 m Gesamtlänge) weiterhin in das Land importiert werden, sofern sie NICHT älter als acht (8) Jahre ab dem Jahr der Erstzulassung sind.
- Alle GEBRAUCHTEN starren Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (GVM) von mindestens 3,5 Tonnen und bis zu 30 Tonnen dürfen nicht in das Land eingeführt werden.
- Nur Traktorköpfe und Antriebsmaschinen, die nicht älter als drei (3) Jahre ab dem Jahr der Erstzulassung sind, dürfen importiert werden. Dies gilt bis zum 30. Juni 2023. Danach dürfen KEINE gebrauchten Traktorköpfe und Antriebsmaschinen mehr in das Land importiert werden.
- Alle anderen oben nicht genannten GEBRAUCHTEN Straßenfahrzeuge dürfen weiterhin in das Land importiert werden, sofern sie ab dem Jahr der Erstzulassung NICHT älter als acht (8) Jahre sind.
- Alle importierten neuen dieselbetriebenen und benzinbetriebenen Fahrzeuge müssen vor der Einfuhr in das Land typgenehmigt werden, um die Anforderungen von EURO IV/4 zu erfüllen.
Wenn Sie mehr über die Keynan-Fahrzeugvorschriften erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.