VerschiedenesSüdkorea: Harmonisierung automatisierter Fahrsysteme (ADS) mit UN-Anforderungen

31. Mai 20220

Südkorea: Harmonisierung automatisierter Fahrsysteme (ADS) mit UN-Anforderungen

 

Südkorea hat die MOLIT-Mitteilung Nr. 2022-670 vom 26. Mai 2022 veröffentlicht, die eine Überarbeitung der „Regeln zu Leistung und Standards für Kraftfahrzeuge und deren Teile“ enthält. Es passt die koreanischen Kraftfahrzeugsicherheitsstandards (KMVSS) an die aktuelle UN-Verordnung 157 an.

Diese Änderung aktualisiert die Anforderungen des KMVSS an automatisierte Fahrsysteme (ADS), die 2019 eingeführt wurden, um die Kommerzialisierung automatisierter Fahrzeuge (Stufe 3) im Einklang mit der internationalen Regelung (UN R157 und deren Ergänzung 1) im März 2021 zu unterstützen.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:

  1. Harmonisierung mit der UN R157 für Leistungsanforderungen an automatisierte Spurhaltesysteme (ALKS) (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1 in Bezug auf Artikel 111-3)

1) Verbesserung der Anforderungen an spezielle Mittel zur Aktivierung und Deaktivierung des Systems für ALKS (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1, Punkt 1)

2) Die Anforderungen an die Kontrolle und Erkennung anderer Verkehrsteilnehmer und Umgebungsbedingungen im Rahmen der DDT (Dynamic Driving Task) (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1, Punkt 2)

3) Änderung der Anzeigemethode für den Mindestfolgeabstand (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1, Punkt 2)

4) Verschärfung der Anforderungen an die vordere, seitliche Erkennungsreichweite und die minimale vordere Erkennungsentfernung von ALKS (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1, Punkt 3)

5) Verbesserung der Anforderungen an die zeitliche Einleitung der Übergangsanforderung an den Fahrer (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1, Punkt 4)

6) Stärkung der Informationsanforderungen an den Fahrer (Mensch-Maschine-Schnittstelle) (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1, Punkt 5)

7) Änderung der Anforderungen an das Minimum-Risk-Manöver (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1 Punkt 6)

8) Klärung der Anforderungen an Notfallmanöver (Entwurf Tabelle 27 Absatz 1, Punkt 7)

  1. Harmonisierung mit der UN R157 für das System zur Erkennung der Fahrerverfügbarkeit automatisierter Spurhaltesysteme (ALKS) (Entwurf Tabelle 27 Absatz 2 zu Artikel 111-3)

1) Vereinfachung der Anforderungen an Kriterien zur Beurteilung der Fahrerverfügbarkeit (Entwurf Tabelle 27 Absatz 2, Punkt 3)

2) Einführung der Anforderungen zur Erkennung der Fahrerverfügbarkeit (Entwurf Tabelle 27 Absatz 2, Punkt 4)

  1. Verbesserung des aktuellen Textes von Artikel 111-3

Diese Änderungen gelten nur für Fahrzeuge neuen Typs.

Diese Änderung kann Vorteile mit sich bringen, die zu einer Verringerung des Entwicklungsaufwands für Hersteller bei der Einhaltung der UN-Verordnung zum automatisierten Fahren führen könnten. Es ist ein guter Schritt hin zu einer stärkeren Harmonisierung der Anforderungen an das automatisierte Fahren.

Das vorgeschlagene Datum für die Annahme ist Juli 2022 oder später.

Der Text des Vorschlags ist einsehbar HIER Und HIER.

Wenn Sie mehr über die koreanischen Fahrzeugvorschriften und die koreanischen Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeuge erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.

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