EU: Änderungen der Anhänge der Allgemeinen Sicherheitsverordnung 2 endgültig verabschiedet
Nach öffentlichen Konsultationen hat die EU-Kommission eine endgültige Fassung einer delegierten Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144 (Allgemeine Sicherheitsverordnung) veröffentlicht, um dem technischen Fortschritt und den regulatorischen Entwicklungen in Bezug auf im Rahmen der Verordnung verabschiedete Änderungen der Fahrzeugvorschriften Rechnung zu tragen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.
Ziel der Verordnung ist es, die neuesten technischen und regulatorischen Entwicklungen beim Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (WP.29) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Liste der UN-Verordnungen, auf die in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates Bezug genommen wird und die in Anhang I dieser Verordnung enthalten ist, durch die Aufnahme von Verweisen auf neue aktualisiert werden UN-Regelungen bzw. auf neue Änderungsserien bestehender UN-Regelungen.
Darüber hinaus sollte Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2144, der die Liste der in Artikel 4 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Anforderungen enthält, durch Verweise auf die gemäß dieser Verordnung erlassenen Rechtsakte ergänzt werden dieser Verordnung nach ihrer Annahme und ihrem Inkrafttreten. Insbesondere muss auf die Rechtsakte zur Notbremsung für Fußgänger und Radfahrer, zur Kollisionswarnung für Fußgänger und Radfahrer, zum Toter-Winkel-Informationssystem, zum Spurhalteassistenten, zur Rückfahrerkennung, zum Notbremssignal, Der Ereignisdatenrekorder.
Seit der Veröffentlichung der GSR 2 im Jahr 2019 hat die UNECE WP.29 auch mehrere neue Regelungen verabschiedet, denen die Union beigetreten ist und die sie verbindlich anwenden. Dabei handelt es sich insbesondere um UN-Regelung Nr. 145, UN-Regelung Nr. 148, UN-Regelung Nr. 149, UN-Regelung Nr. 150, UN-Regelung Nr. 151, UN-Regelung Nr. 152, UN-Regelung Nr. 153, UN-Regelung Nr. 155, UN-Regelung Nr. 157, UN-Regelung Nr. 158, UN-Regelung Nr. 159, UN-Regelung Nr. 161, UN-Regelung Nr. 162 und UN-Regelung Nr. 163. Jetzt sind sie alle in GSR 2 aufgeführt.
Um den endgültigen Text der delegierten Verordnung zu erhalten oder mehr über die allgemeine Sicherheitsverordnung oder das EU-Typgenehmigungssystem für Fahrzeuge zu erfahren, wenden Sie sich bitte an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.