EU: Leichte Nutzfahrzeuge – Aktualisierungen bei den Prüfverfahren für die Typgenehmigung
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission hinsichtlich der Emissionstypgenehmigungsverfahren für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge gestartet.
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist ein gesondertes Gesetz zur Regelung der Emissionstypgenehmigung von Kraftfahrzeugen und ist für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 erforderlich. Neue leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Um ein einheitliches Verständnis im Typgenehmigungsrecht zu erreichen, sollten die Definitionen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Verordnung (EU) 2018/858 angeglichen werden. Die spezifischen technischen Bestimmungen, die zur Umsetzung dieser Verordnung erforderlich sind, sind in der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission enthalten.
Vorgeschlagene Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission stehen im Zusammenhang mit mehreren Themen, wie zum Beispiel:
- Überwachung des Verbrauchs von Kraftstoff und/oder elektrischer Energie für N2-Fahrzeuge
- Identifizierung, ob ein getestetes Fahrzeug mit der Basis-Emissionsstrategie (BES) oder mit einer alternativen Emissionsstrategie (AES) betrieben wird
- Anpassung der Bestimmungen für In-Service-Konformitätsprüfungen (ISC), um neue Akteure als Dritte für die ISC-Prüfung zu berücksichtigen
- Verweise auf die UN-Verordnung zu Real-Driving-Emissionen (RDE)
- Verweise auf die UN-Regelung Nr. 154 zum weltweit harmonisierten Testverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP)
- und andere.
Die öffentliche Konsultation und die vorgeschlagenen Gesetzestextentwürfe finden Sie hier HIER.
Um mehr über die EU-Fahrzeug-Emissionsvorschriften zu erfahren, wenden Sie sich bitte an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.