EU: Rahmenverordnung zur Fahrzeugtypgenehmigung aktualisiert
Die EU-Kommission hat eine delegierte Verordnung zur Änderung der Anhänge I, II, IV und V der Verordnung (EU) 2018/858 hinsichtlich der technischen Anforderungen für in unbegrenzter Serie hergestellte Fahrzeuge, in Kleinserien hergestellte Fahrzeuge und in Kleinserien hergestellte vollautomatisierte Fahrzeuge veröffentlicht und Sonderfahrzeuge sowie hinsichtlich Software-Updates.
Die Tabelle in Anhang II Teil I der Verordnung (EU) 2018/858 enthält die Liste der Anforderungen für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen sowie eine Liste der entsprechenden Rechtsakte. Es war notwendig, technologischen und regulatorischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, indem einige der Verweise in dieser Tabelle, in der die Anforderungen an Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten aufgeführt sind, aktualisiert wurden. Insbesondere musste ein Verweis auf die Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgenommen werden.
Darüber hinaus werden Kraftfahrzeuge mit der technologischen Entwicklung immer komplexer und nutzen immer mehr elektronische Systeme, die regelmäßige Software-Updates erfordern. Da ein solches Software-Update die Funktion anderer genehmigter Systeme und Funktionen in den betreffenden Fahrzeugen beeinträchtigen kann, sollten die Hersteller im Rahmen ihres Konformitäts-Produktionsprozesses ein Software-Update-Managementsystem einrichten.
Der vollständige Text der delegierten Verordnung ist abrufbar unter HIER.