USA: Änderungen zu FMVSS Nr. 141 (Mindestanforderungen an die Lautstärke)
Die USA haben Änderungen zu FMVSS Nr. 141 (Mindestgeräuschanforderungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge) veröffentlicht.
Diese endgültige Regelung ändert das Testverfahren in Abschnitt S6.7.3 des Federal Motor Vehicle Safety Standard (FMVSS) Nr. 141, Mindestgeräuschanforderungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge, wie in der Bekanntmachung zur vorgeschlagenen Regelung (NPRM) vom 17. September 2019 vorgeschlagen, um den einzelnen Zeitpunkt festzulegen, der bei der Bestimmung der Terzbandpegel von Umgebungsgeräuschmessungen verwendet werden soll, die in Konformitätsprüfungen verwendet werden.
Die Behörde hat sich entschieden, die übrigen Teile der NPRM nicht anzunehmen, darunter einen Vorschlag, der es Herstellern von Hybrid- und Elektrofahrzeugen (HEVs) erlaubt hätte, in jedem ihrer HEVs eine Reihe vom Fahrer wählbarer Fußgängerwarntöne einzubauen. Der Vorschlag für vom Fahrer wählbare Warntöne wird aufgrund fehlender unterstützender Daten nicht angenommen.
Darüber hinaus wird in dieser endgültigen Regelung anerkannt, dass eine im NPRM vom 17. September 2019 vorgeschlagene technische Änderung zur Korrektur von zwei Daten in den schrittweisen Berichtsanforderungen der NHTSA für FMVSS Nr. 141 nicht mehr erforderlich ist. Diese Änderung wurde zuvor durch die vorläufige endgültige Regelung der Agentur vom 1. September 2020 berücksichtigt, die die FMVSS Nr. 141-Konformitätsfrist und die Einführungstermine um sechs Monate verlängerte. Die vorläufige endgültige Regelung umfasste Anpassungen der Berichtstermine der NHTSA und ersetzte die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Korrekturen.
Diese endgültige Regelung tritt am 12. August 2022 in Kraft.
Der vollständige Text der endgültigen Regelung ist verfügbar HIER.