EU: Lärmemissionen von Motorrädern
Die EU-Kommission hat eine neue Regelung für Lärmemissionen von Motorrädern veröffentlicht. Es bringt das EU-Recht in Einklang mit den kürzlich aktualisierten UN-Vorschriften zu Lärmemissionen von Motorrädern.
Die UNECE-Regelungen Nr. 9, 41, 63 und 92 zu Geräuschemissionen für Fahrzeuge der Klasse L wurden aktualisiert, und ihre jüngste Änderungsserie sollte daher in EU-Recht aufgenommen werden. Die Änderungen umfassen insbesondere einen erweiterten Anwendungsbereich der zusätzlichen Bestimmungen zu Geräuschemissionen (ASEP), um dem realen Betrieb von Motorrädern im Stadt- und Überlandverkehr durch die Einführung der folgenden Parameter besser Rechnung zu tragen: Geschwindigkeitsbereich des Fahrzeugs, Drehzahlbereich des Motors, Anzahl der geprüften Gänge und Beschleunigungsbedingungen. Daher muss Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission um einen Verweis auf die jüngste Änderungsserie der UNECE-Regelungen Nr. 9, 41, 63 und 92 geändert werden.
Mit diesem delegierten Rechtsakt wird auch die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 geändert, um der Unterbrechung der Heliumgasversorgung durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Rechnung zu tragen. Heliumgas ist für die Gewinnung von gereinigtem Wasserstoff unerlässlich, der für die Durchführung von Abgasemissionsprüfungen gemäß dieser Verordnung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Stickstoff bereits als alternatives Inertgas zu Helium sowohl für leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge als auch für schwere Nutzfahrzeuge verwendet wird, ist es notwendig, die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 zu ändern, um Stickstoff als aufzunehmen ein optionales Gas in der Mischung, um gereinigten Wasserstoff zu erhalten.
Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier HIER.
Um mehr über Motorradvorschriften zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.