EmissionenNeuseeland: Änderung der Abgasemissionen neuer Fahrzeuge

25. Oktober 20230

Neuseeland: Änderung der Abgasemissionen neuer Fahrzeuge

 

Neuseeland hat eine neue Änderung zu den Abgasemissionen von Fahrzeugen veröffentlicht. Es verschiebt das Inkrafttreten einiger Abgasnormen.

Die Landtransportregel: Änderung der Fahrzeugabgasemissionen 2023 wurde am 12. Oktober 2023 verabschiedet. Mit der Regel werden neue Emissionsnormen für die folgenden Fahrzeuggruppen eingeführt: leichte Fahrzeuge, schwere Fahrzeuge, Motorräder/Mopeds und gebrauchte Behindertenfahrzeuge.

Nach der Konsultation zur Änderungsregel wurden die folgenden Änderungen an den Übergangsfristen vorgenommen, um die Industrie bei der Umstellung auf die neuen Anforderungen zu unterstützen:

  • Für neu zugelassene Leichtfahrzeugmodelle ist Euro 6d ab dem 1. Juli 2027 und nicht erst ab dem 1. Februar 2025 erforderlich.
  • Für neue bestehende Leichtfahrzeugmodelle ist Euro 6d ab dem 1. Juli 2028 statt ab dem 1. Februar 2026 erforderlich.
  • Für den Import leichter Gebrauchtfahrzeuge wird die Euro 6d-Norm bereits ab dem 1. Juli 2028 und nicht erst ab dem 1. Januar 2028 vorgeschrieben.
  • Für schwere Fahrzeuge bleibt Euro VI-c ab dem 1. November 2026 die Abgasnorm, anstatt zu diesem Datum auf Euro VI-e verschärft zu werden.
  • Für behindertengerecht umgebaute Gebrauchtfahrzeuge ist die Euro 6d-Norm erst ab dem 1. Januar 2031 und nicht erst ab dem 1. Januar 2028 vorgeschrieben.
  • Für gebrauchte leichte und schwere Fahrzeuge wird sich die Mindestanforderung ab dem 30. April 2024 von Euro 4/IV auf Euro 5/V verschieben, statt ab dem 1. Februar 2024, auch für Fahrzeuge, die für behinderte Menschen umgebaut wurden.
  • Für Kleinkrafträder und Motorräder gilt zunächst Euro 4 ab dem 30. April 2025 statt ab dem 1. Februar 2025, dann Euro 5 ab dem 1. Januar 2027.

Die folgenden Vorschläge in der Änderungsregelung bleiben unverändert:

  • Für neu zugelassene schwere Fahrzeugmodelle ist ab dem 1. November 2024 Euro VI-c erforderlich.
  • Für alle Schwerfahrzeugimporte ist ab dem 1. November 2025 Euro VI-c erforderlich.
  • Neuseeland akzeptiert derzeit die Verwendung mehrerer internationaler Standards (europäischer, japanischer, amerikanischer und australischer Standards sowie der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) zum Nachweis von Emissionswerten. Dieser Ansatz wird fortgesetzt.
  • Die Änderungsregel enthielt auch einige kleinere technische Änderungen an veralteten und überflüssigen Informationen in der Hauptregel.

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier HIER .

Um mehr über die Vorschriften für Fahrzeugabgase zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.

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