EU: Fahrzeugabgase – Verfahren zur Zulassung innovativer Technologien
Die EU-Gesetzgebung über die CO2-Emissionsleistung neuer Personenkraftwagen und Lieferwagen (Verordnung (EU) 2019/631) verpflichtet die Kommission, ein Verfahren zur Genehmigung innovativer Technologien als Ökoinnovationen in solchen Fahrzeugen zu schaffen. Nun wurde ein Entwurf einer entsprechenden Durchführungsverordnung veröffentlicht.
In der Verordnung ist „innovative Technologie“ definiert als eine Technologie, die in höchstens 3 % aller im Jahr n-4 in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen für Anwendungen im Zusammenhang mit Personenkraftwagen oder in höchstens 3 % aller im Jahr n-4 in der Union zugelassenen neuen leichten Nutzfahrzeuge für Anwendungen im Zusammenhang mit leichten Nutzfahrzeugen eingebaut wurde (wobei n das Jahr der Anwendung ist), oder als eine Kombination solcher Technologien mit ähnlichen technischen Merkmalen und Eigenschaften, für die die CO2-Einsparungen anhand einer Methode nachgewiesen werden können.
Hersteller oder Lieferanten können Anträge einreichen, die eine Öko-Innovation durch innovative Technologie vorschlagen. Diese Anträge müssen eine Methodik vorlegen, die alle wesentlichen Elemente zur genauen Messung der CO2-Emissionsreduzierung umfasst. Dazu gehört die Ermittlung einer geeigneten Basislinie, die Definition spezifischer Testbedingungen und die Betrachtung der realen Anwendung der innovativen Technologie. Der Antrag muss außerdem einen Prüfbericht einer unabhängigen, zertifizierten Stelle enthalten, der die Eignung und Qualifikation der innovativen Technologie bestätigt.
Um den Zertifizierungsprozess für CO2-Einsparungen zu vereinfachen, sollten Antragsteller die Möglichkeit haben, zusätzlich zu einer detaillierten Testmethodik eine vereinfachte Bewertungsmethode oder vordefinierte CO2-Einsparungen vorzuschlagen. Bei der Verwendung solcher vereinfachten Methoden oder vordefinierter Einsparungen sollten die Zertifizierungsbehörden die Einsparungen jedoch konservativ ermitteln und dabei das niedrigste nachgewiesene Einsparungsniveau berücksichtigen.
Nach Eingang eines Antrags eines Herstellers oder Lieferanten prüft die Kommission dessen Vollständigkeit und Inhalt. Innerhalb von neun Monaten entscheidet die Kommission, ob die Ökoinnovation genehmigt wird.
Der vollständige Text der Verordnung ist verfügbar HIER.
Um mehr über die Fahrzeugvorschriften und Emissionen der EU zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.