Dänemark: Durchführungsverordnung zu technischen Anforderungen an Fahrzeuge sowie deren Ausrüstung und Verwendung
Dänemark hat eine Durchführungsverordnung zu technischen Anforderungen an Fahrzeuge und deren Ausstattung und Nutzung erlassen.
Es gilt für:
- Technische Anforderungen an Fahrzeuge und deren Ausrüstung, wenn Fahrzeuge eine nationale Einzelgenehmigung erhalten haben oder erhalten sollen. Nicht veränderte Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung sind daher nicht erfasst.
- Entsprechende Regelungen für geänderte Fahrzeuge, die genehmigungspflichtig sind, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge ursprünglich eine EU-Typgenehmigung hatten oder nicht.
Regelung der Fahrzeugnutzung an Orten, an denen das dänische Straßenverkehrsgesetz gilt.
Ziel der Verordnung ist es, die dänischen technischen Anforderungen an Fahrzeuge und deren Ausrüstung den entsprechenden EU-Vorschriften anzunähern, dabei aber auch die Notwendigkeit einiger nationaler Ausnahmen zu berücksichtigen.
Im Geltungsbereich sind:
Pkw (M1, M2, M3), Lkw (N1, N2, N3), Motorräder (2- und 3-Räder), Mopeds, Traktoren, nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen, Anhänger (O1, O2, O3, O4) und Landwirtschaft Fahrzeuge usw.
Die betroffenen Fahrzeugtypen entsprechen denen, die in den EU-Verordnungen 2018/858/EU, 167/2013/EU und 168/2013/EU genannt sind.
Die Durchführungsverordnung enthält auch Anforderungen an Fahrzeughandbücher und die Platzierung von Symbolen.
Der vollständige Text des Entwurfs ist verfügbar HIER.
Um mehr über Fahrzeugvorschriften und Fahrzeugkonformität in der EU zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.