EmissionenEU: „In-Service-Verifizierung“ der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge

1. März 20240

EU: „In-Service-Verifizierung“ der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge

 

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer delegierten Verordnung zum Verfahren zur Überprüfung der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Lastkraftwagen und Traktoren) veröffentlicht.

Genehmigungsbehörden und Fahrzeughersteller müssen sicherstellen, dass die in den Fahrzeugdokumenten (z. B. Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigungsbescheinigung) eingetragenen CO2-Emissionen mit den Testergebnissen für das jeweilige Fahrzeug übereinstimmen.

Diese Initiative legt die Kriterien für Verfahren fest, mit denen dies durch „In-Service-Verifizierung“ überprüft werden kann. Mit diesen Verfahren soll es möglich sein, bei der Typgenehmigungsprüfung jede Strategie aufzudecken, mit der die CO2-Leistung oder der Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge künstlich verbessert werden sollen.

Die in der Kundeninformationsdatei aufgezeichneten CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte müssen durch die in der Verordnung (EU) 2017/2400 beschriebenen Prüfverfahren validiert werden. Um jedoch zu bestätigen, dass es während der Tests oder bei den Berechnungen zur Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs keine Strategien gibt, die die Leistung des Fahrzeugs künstlich verbessern, müssen auch zusätzliche und spezifische Tests durchgeführt werden.

Um das Risiko eines Interessenkonflikts zu minimieren, sollte ein technischer Dienst, der nicht an den Zertifizierungstests für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauchseigenschaften relevanter Fahrzeugkomponenten, separater technischer Einheiten und Systeme beteiligt ist, die Überprüfungstests im Betrieb durchführen. Luftwiderstandstests müssen entweder in der Einrichtung des technischen Dienstes oder in einem akkreditierten Labor stattfinden, ausgenommen Zeugentests in der Einrichtung des Herstellers.

Damit die Genehmigungsbehörde anhand der stichprobenartigen Testergebnisse Rückschlüsse auf alle relevanten Fahrzeuge ziehen kann, ist es wichtig, eine geeignete statistische Auswertungsmethode festzulegen. Die Hersteller sind dafür verantwortlich, dass die in den Kundeninformationsdateien angegebenen CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte mit dem tatsächlichen Betriebsverhalten der Fahrzeuge übereinstimmen. Diese Überprüfung muss von der Genehmigungsbehörde durchgeführt werden. Um diese Überprüfungstätigkeiten im Betrieb angemessen zu finanzieren, sollte die Genehmigungsbehörde anteilige Gebühren von den Herstellern erheben. Um die Prüfkosten und -belastungen so gering wie möglich zu halten, sollten, soweit möglich und angemessen, dieselben Fahrzeuge oder Prüfungen sowohl für die Überprüfung der CO2-Emissionen im Betrieb als auch für die Konformitätsprüfungen der Schadstoffemissionen eingesetzt werden.

Der vollständige Text des Entwurfs ist verfügbar HIER.

Um mehr über Fahrzeugvorschriften und Fahrzeugkonformität in der EU zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.

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