VerschiedenesEU: Neue Interoperabilitätsspezifikationen für eCall-Systeme

1. März 20240

EU: Neue Interoperabilitätsspezifikationen für eCall-Systeme

 

Die EU hat einen neuen Entwurf eines Rechtsakts zu den EU-weiten Interoperabilitätsspezifikationen für den automatischen Notruf 112 eCall durch Bordsysteme von Fahrzeugen veröffentlicht. Sie überarbeitet die aktuelle Delegierte Verordnung (EU) Nr. 305/2013.

Der 112 eCall wählt bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch Europas einheitliche Notrufnummer 112 und übermittelt den Standort des Fahrzeugs sowie andere relevante Daten an die Rettungsdienste. Ziel der Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 305/2013 ist die Anpassung der Spezifikationen der Notrufzentralen, die eCalls entgegennehmen und abwickeln, an 4G/5G-Telekommunikationsnetze.

Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission legt die Spezifikationen für die Verbesserung der Infrastruktur der Notrufabfragestelle (PSAP) fest, die für den effektiven Empfang und die Bearbeitung von eCalls erforderlich ist. Ziel ist es, die Kompatibilität, Interoperabilität und Kontinuität des harmonisierten EU-weiten eCall-Dienstes sicherzustellen. In der Mitteilung der Kommission über eine nachhaltige und intelligente Mobilitätsstrategie wird die Notwendigkeit anerkannt, den eCall-Rechtsrahmen an neue elektronische Kommunikationstechnologien anzupassen.

Seit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 305/2013 hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) die Norm EN 15722 „Intelligente Verkehrssysteme – eSafety – eCall-Mindestdatensatz (MSD)“ und die Norm EN 16072 „Intelligenter Verkehr“ aktualisiert Systeme – eSafety – Paneuropäische eCall-Betriebsanforderungen.“ Insbesondere schreibt die Norm EN 15722:2020 die Bereitstellung der beiden letzten Fahrzeugstandorte vor einem Vorfall vor, was für Notrufabfragen von entscheidender Bedeutung ist, um den Rettungsdiensten genaue Informationen zu übermitteln. Gerade auf Autobahnen oder Brücken sind diese Daten entscheidend für die Verkürzung der Reaktionszeiten. Daher sollte der Verweis auf diese Standards überarbeitet werden.

Die europäischen Normen EN 16062 „Intelligente Transportsysteme – eSafety – eCall High-Level-Anwendungsanforderungen (HLAR)“ und EN 6454 „Intelligente Transportsysteme – eSafety – Ecall End-to-End-Konformitätsprüfung“ sind für den eCall-Betrieb über leitungsvermittelte Mobilfunknetze konzipiert Netzwerke (2G/3G). Angesichts des geplanten Ausstiegs aus 2G/3G-Netzen durch Mobilfunkbetreiber zwischen 2025 und 2030 in allen Mitgliedstaaten besteht die Notwendigkeit, Notrufabfragestellen an die neuesten paketvermittelten Kommunikationsnetze anzupassen und gleichzeitig leitungsvermittelte Netze bis zu ihrer Einstellung zu unterstützen.

Zwei neue eCall-bezogene technische Spezifikationen, die auf paketvermittelten Netzwerken basieren, wurden kürzlich vom CEN gemäß den in der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verfahren angenommen. Diese technischen Spezifikationen sollten in die PSAP-Anforderungen integriert werden, um den Empfang und die Bearbeitung von eCalls zu erleichtern. Daher sollte die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 305/2013 entsprechend geändert werden.

Der vollständige Text der Mitteilung ist verfügbar HIER.

Um mehr über Fahrzeugvorschriften und Fahrzeugkonformität in der EU zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.

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