EU: Aktualisierung von eCall auf 4G- und 5G-Netze
Die EU-Kommission hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung zu aktualisierten Standards für bordeigene Notrufsysteme (eCall) veröffentlicht.
Alle neuen Pkw und Transporter sind mit eCall ausgestattet. Dabei handelt es sich um das System, das automatisch einen kostenlosen Notruf 112 absetzt, wenn Ihr Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt ist.
Derzeit funktioniert eCall über 2G- und 3G-Netze. Da diese Netze in den kommenden Jahren abgeschaltet werden sollen, aktualisiert diese Initiative die Standards für den Übergang von eCall zu 4G- und 5G-Netzen.
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/758 hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) aktualisierte Versionen von Normen wie EN 15722, EN 16072 und EN 16454 verabschiedet, die sich auf intelligente Verkehrssysteme und eSafety beziehen, insbesondere den Mindestdatensatz (MSD), die europaweiten Betriebsanforderungen für eCall und die End-to-End-Konformitätsprüfung für eCall. Daher ist es zwingend erforderlich, die Verordnung zu ändern, um Verweise auf diese überarbeiteten Normen aufzunehmen.
Zwei relevante europäische Normen, EN 16062 und EN 16454, basieren auf der Funktionsweise von eCall über leitungsvermittelte Netzwerke (2G/3G). Aufgrund des geplanten Ausstiegs der Mobilfunknetzbetreiber aus 2G/3G-Netzen zwischen 2025 und 2030 in allen Mitgliedstaaten ist eine dringende Anpassung der Notrufsysteme im Fahrzeug an die neuesten paketvermittelten Kommunikationsnetze (4G/5G) erforderlich. CEN hat kürzlich zwei neue eCall-bezogene technische Spezifikationen angenommen, die auf paketvermittelten Netzwerken basieren, was eine Änderung der Verordnung (EU) 2015/758 erforderlich macht, um Verweise auf diese Standards aufzunehmen.
Um den Mitgliedstaaten, nationalen Behörden und Wirtschaftsteilnehmern ausreichend Zeit für die Umsetzung von eCall-Bordsystemen auf der Grundlage paketvermittelter Standards zu geben, muss das Datum der Anwendung dieser Standards verschoben werden.
Nach der vollständigen Abschaltung leitungsvermittelter Netze in allen Mitgliedstaaten ist es von entscheidender Bedeutung, die weitere Funktionalität von bordeigenen eCall-Systemen sicherzustellen, die nach dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2015/758 zugelassen und in Neufahrzeuge eingebaut wurden. Daher sollten Konformitätsbescheinigungen für solche Neufahrzeuge ab dem 1. Januar 2027 gemäß Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 nicht mehr als gültig angesehen werden, und diese Fahrzeuge sollten nicht zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sofern sie nicht den in dieser Verordnung festgelegten technischen Spezifikationen für paketvermittelte eCall-Systeme entsprechen.
Der vollständige Text des Entwurfs ist verfügbar HIER.
Um mehr über Fahrzeugvorschriften und Fahrzeugkonformität in der EU zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.