EU: Das Parlament verabschiedet die Euro-7-Verordnung
Das Europäische Parlament hat die mit dem Rat erzielte Einigung über die kommende Euro-7-Verordnung gebilligt. Darüber hinaus hat das Parlament eine überarbeitete Fassung des Dokuments veröffentlicht, die den Vorschlag für die neue Verordnung zur Regelung des Typgenehmigungsverfahrens für Kraftfahrzeuge, Motoren und zugehörige Systeme und Komponenten enthält, wobei der Schwerpunkt auf deren Emissionen und der Batterielebensdauer liegt und die Verordnungen (EG) aufgehoben werden ) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009.
Der genehmigte Text behält die aktuellen Prüfbedingungen und Emissionsgrenzwerte bei (wie für M1- und N1-Fahrzeuge angegeben). Für Pkw und Transporter bleiben die geltenden Euro-6-Prüfbedingungen und Abgasgrenzwerte erhalten. Für Busse und Lkw gelten jedoch strengere Grenzwerte für die Abgasemissionen, die sowohl im Labor als auch unter realen Fahrbedingungen gemessen werden, wobei die bestehenden Euro VI-Prüfkriterien beibehalten werden.
Die EU-Standards umfassen zunächst Grenzwerte für Bremspartikelemissionen (PM10) für Pkw und Transporter sowie die Festlegung von Mindestleistungskriterien für die Batterielebensdauer in Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Für jedes Fahrzeug wird ein Umweltpass ausgestellt, der Angaben zu seiner Umweltleistung zum Zeitpunkt der Zulassung enthält (einschließlich Schadstoffemissionsgrenzwerte, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite und Batterielebensdauer). Fahrzeugnutzer haben außerdem Zugriff auf Echtzeitinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Batteriezustand, Schadstoffemissionen und anderen relevanten Daten, die von Bordsystemen und -monitoren generiert werden.
Der neue Volltext ist verfügbar HIER.
Um mehr über Fahrzeugvorschriften und Fahrzeugkonformität in der EU sowie Emissionsvorschriften zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.