MotorräderUNECE: Verordnung zum Cybersicherheitsmanagement auf Motorräder und Motorroller ausgeweitet

20. März 20240

UNECE: Verordnung zum Cybersicherheitsmanagement auf Motorräder und Motorroller ausgeweitet

 

Die Arbeitsgruppe für automatisierte/autonome und vernetzte Fahrzeuge der UNECE hat heute beschlossen, den Geltungsbereich der UN-Verordnung Nr. 155 zur Cybersicherheit und zum Cybersicherheitsmanagement auf Motorräder, Motorroller und Elektrofahrräder mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h auszuweiten.

Die seit Januar 2021 in Kraft getretene UN-Verordnung 155 ist in verschiedenen Regionen der Welt in Kraft und befasst sich vor allem mit Cybersicherheitsbedenken bei Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen. Ihr Hauptziel besteht darin, einen internationalen Rahmen für die Zulassung von Straßenfahrzeugen hinsichtlich Cybersicherheitsstandards zu schaffen.

Nach einer gründlichen Prüfung der Anforderungen der Verordnung und ihrer Anwendbarkeit auf Motorräder ist die Arbeitsgruppe zu dem Konsens gekommen, diese Fahrzeugkategorie mit Zustimmung der Motorradindustrie in den Geltungsbereich der UN-Verordnung 155 aufzunehmen.

Die Entscheidung, den Geltungsbereich der UN-Regelung 155 auf Motorräder (Fahrzeugkategorie L) auszuweiten, wird im Juni 2024 auf dem von der UNECE veranstalteten Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (WP.29) zur Annahme vorgelegt. Die einzelnen nationalen Umsetzungsstrategien können jedoch unterschiedlich sein und möglicherweise frühere Meilensteine beinhalten.

Um mehr über Vorschriften für Motorräder und UNECE zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.

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