UNECE: Neue Regelung für Fahrerassistenzsysteme (DCAS)
Die Arbeitsgruppe für automatisierte/autonome und vernetzte Fahrzeuge der UNECE hat einen Entwurf für eine neuartige Verordnung gebilligt, die Bestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen festlegt, die mit Fahrerassistenzsystemen (Driver Control Assistance Systems, DCAS) ausgestattet sind, und grundlegende Sicherheitsvoraussetzungen für Fahrzeuge festlegt, die mit fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind (ADAS), wie z. B. Spurhalteassistent.
DCAS stellt eine Teilmenge der Advanced Driver Assistance Systems (ADAS) dar und verfügt über die Fähigkeit, Fahrzeuge im aktiven Zustand zu stabilisieren oder zu manövrieren.
Diese neue Verordnung erweitert die 2018 verabschiedete UN-Verordnung Nr. 79 und umfasst ein breiteres Spektrum an Technologien, die für die Integration in kommende Fahrzeugmodelle vorgesehen sind. Insbesondere wird die bisherige Beschränkung, die Spurwechselsysteme ausschließlich auf Autobahnen beschränkte, aufgehoben und ihre Anwendung auf andere Straßentypen ausgeweitet.
Ziel der neuen Verordnung ist es, die Zulassung einer Kombination von Fahrassistenzfunktionen, einschließlich der Unterstützung beim Bremsen, Beschleunigen und Überholen, zu erleichtern.
Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass die neue Verordnung keine vollständige Automatisierung des Fahrens umfasst. Folglich verpflichtet es die Hersteller, Strategien zu implementieren, die sicherstellen, dass der Fahrer die Fähigkeiten von Assistenzsystemen ausreichend versteht und diese nicht überschätzt (Mode Awareness).
Um mehr über die UNECE-Vorschriften zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.