Korea: Änderungen bei den Vorschriften für Ladeausrüstungen für Elektrofahrzeuge
Die „Technische Regelung für Ladeanlagen von Elektrofahrzeugen“ wurde überarbeitet.
Wesentliche Inhalte der Überarbeitung:
(1) (Klassenunterteilung) Die Differenzierung von Produkten mit außergewöhnlichen Wägeleistungen erfolgt durch die Unterteilung in Toleranzklassen.
* Wechselstrom (AC): Bisher innerhalb von ±1,0% (einzelne Klasse), jetzt unterteilt in Klasse 0,5 (±0,5%), Klasse 1,0 (±1,0%) (zwei Klassen).
* Gleichstrom (DC): Früher innerhalb von ±2,5% (einzelne Klasse), jetzt unterteilt in Klasse 0,5 (±0,5%), Klasse 1,0 (±1,0%), Klasse 2,5 (±2,5%) (drei Klassen).
(2) (Deregulierung) Straffung der Prüfparameter, die keinen Bezug zur Wägeleistung haben.
* (Z. B.) für geringfügige Änderungen der Softwarefunktionen (SW): (Früher) erfolgte die Genehmigung der Änderung erst nach erforderlicher SW-Identifizierung, (aktuell) wird sie auf einen bloßen Benachrichtigungsprozess reduziert.
(3) (Klarstellung der Begriffe): Verbesserung der Klarheit technischer Vorschriften durch präzise Neuordnung der Terminologie.
Die vollständige Fassung der Verordnung ist verfügbar HIER.
Um mehr über die weltweiten Vorschriften für Ladeausrüstungen für Elektrofahrzeuge zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.
