Uruguay: Technische Regelung des Mercosur für Wasserstofffahrzeuge
Es wurde vorgeschlagen, eine technische MERCOSUR-Verordnung für Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeuge zu erlassen. Sie soll auf lokal hergestellte oder importierte Fahrzeuge angewendet werden, die in den MERCOSUR-Mitgliedsstaaten im Verkehr sind, um die Sicherheit ihrer Wasserstoffspeichersysteme, ihrer Druckluft und der spezifischen Komponenten dieser Systeme zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Die technischen Vorschriften des Mercosur basieren auf der UN-Regelung Nr. 134 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und ihren Bauteilen hinsichtlich der Sicherheitsleistung von Wasserstofffahrzeugen, die dem WP.29-Übereinkommen von 1958 beigefügt ist.
Die Verordnung gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N, die mit Druckwasserstoffspeichersystemen ausgestattet sind.
Es werden folgende Definitionen eingeführt:
Wasserstofffahrzeuge: jedes Kraftfahrzeug, das komprimierten gasförmigen Wasserstoff als Kraftstoff für den Antrieb verwendet, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Druckwasserstoffspeichersystem: Ein System zur Speicherung von Wasserstoffkraftstoff für Wasserstofffahrzeuge, das aus einem Druckbehälter, Druckbegrenzungsvorrichtungen und einer oder mehreren selbstschließenden Vorrichtungen besteht, die den gespeicherten Wasserstoff vom restlichen Kraftstoffsystem und seiner Umgebung isolieren.
Folgende Teile der UN-Verordnung finden im Mercosur keine Anwendung:
- Antrag auf Genehmigung
- Homologation
- Änderung und Erweiterung der Typgenehmigung
- Übereinstimmung der Produktion
- Sanktionen bei Nichtübereinstimmung der Produktion
- Endgültige Einstellung der Produktion
- Namen und Anschriften der für die Durchführung der Genehmigungsprüfungen zuständigen technischen Dienste und der Typgenehmigungsbehörden
Um mehr über die Automobilvorschriften in Südamerika zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research.
