EU: Endgültige Version der Verordnung für Typgenehmigungsvorlagen von Fahrzeugsicherheitssystemen
Die Europäische Kommission hat eine endgültige Fassung einer Durchführungsverordnung mit Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2144 (Allgemeine Sicherheitsverordnung II) hinsichtlich Mustern für die Genehmigung des intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystems, des Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarnsystems für den Fahrer, des Unfalldatenspeichers, der Erleichterung des Einbaus einer Alkohol-Zündsperre und des fortschrittlichen Ablenkungswarnsystems für den Fahrer veröffentlicht.
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2144 müssen Kraftfahrzeuge mit intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystemen, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarnsystemen, Unfalldatenspeichern, einer Erleichterung des Einbaus einer Alkohol-Zündsperre und fortschrittlichen Ablenkungswarnsystemen für den Fahrer ausgestattet sein. Um eine einheitliche Umsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, ist es angebracht, die für die Genehmigung jedes dieser Systeme relevanten Informationen anzugeben.
Es muss ein einheitlicher Ansatz sichergestellt werden, insbesondere im Hinblick auf die in den Beschreibungsbogen aufzunehmenden spezifischen Informationen, die für die Genehmigung der einzelnen Systeme relevant sind.
Darüber hinaus bedarf es harmonisierter Muster für die Genehmigungsunterlagen, um die Klarheit, Vorhersehbarkeit und Einheitlichkeit der bereitzustellenden Informationen zu gewährleisten und so den Verwaltungsaufwand sowohl für die Hersteller als auch für die Genehmigungsbehörden zu verringern.
Beispielsweise werden für ein Fahrermüdigkeits- und Aufmerksamkeitswarnsystem (DDAW) die folgenden Informationen im Typgenehmigungsdokument benötigt:
- ALLGEMEIN
0.1. Fabrikmarke (Handelsname des Herstellers):
0.2. Typ:
0.2.1. Handelsname(n) (sofern verfügbar):
0.3 Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit angebracht
0.3.1. Stelle der Kennzeichnung:
0.4. Fahrzeugklasse:
0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers:
0.8. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
0.9. Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers (sofern vorhanden):
12.11. Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarnsystem für den Fahrer (DDAW)
12.11.2. Detaillierte Beschreibung des DDAW-Systems:
12.11.2.1. Methodik des DDAW-Systems zur Beurteilung der Schläfrigkeit des Fahrers:
12.11.3. Detaillierte Beschreibung der optischen Warnung des DDAW-Systems:
12.11.3.1. Referenz des Codes des vom technischen Dienst geprüften Prüfprotokolls, bei dessen Ausführung das DDAW-System eine Warnung ausgeben muss:
12.11.4. Detaillierte Beschreibung der technischen Ähnlichkeiten oder der erforderlichen Anpassungen zur Aktivierung des DDAW-Systems:
12.11.5. Mittel zur Durchführung einer regelmäßigen technischen Überprüfung des Warnblinksystems:
Um mehr über die Fahrzeugtypgenehmigung in der EU zu erfahren, können Sie sich gerne direkt an das Institute for Global Automotive Regulatory Research wenden.