Im Allgemeinen sind es Fahrzeuge, die in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Sicherheits- und Umweltstandards hergestellt werden, wie sie von den EG-Staaten für neue Fahrzeugtypen und Zulassungen (einschließlich Fahrzeuge für „Neuzulassungen“*) bis zum Ende des IMR-Kalenderjahres 2024 vorgeschrieben werden berechtigt zur Einfuhr in den Staat Israel, vorbehaltlich der festgelegten Datumsanforderungen der EG-Länder.
* Datum der Neuzulassung: ist das Datum, nach dem alle neu verkauften und erstmals zugelassenen Fahrzeuge die neuen oder überarbeiteten Anforderungen erfüllen müssen (d. h. das Datum, bis zu dem alle vorhandenen Modelle aktualisiert worden sein müssen, um die neuen oder überarbeiteten Anforderungen zu erfüllen).
Darüber hinaus muss das Fahrzeug der israelischen Straßenverkehrsordnung und -verordnung entsprechen.
Die Genehmigung der Fahrzeugzulassung kann auf folgende Weise erfolgen:
Der Hersteller muss sich über die speziellen Anforderungen der zu importierenden Fahrzeugkategorie informieren und die im jeweiligen Dokument „Zulassungsvoraussetzungen“ aufgeführten Hinweise beachten.
Der Import von Fahrzeugen muss durch einen zertifizierten Importeur erfolgen, der über eine Einfuhrlizenz des israelischen Ministeriums für Transport und Verkehrssicherheit (MOT) verfügt.
Der zertifizierte Importeur ist für die Einreichung des ausgefüllten, vom Hersteller bestätigten und notariell beglaubigten Dokuments „Registrierungsanforderungen“ für Israel verantwortlich.
Darüber hinaus müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die Einhaltung der EG-Richtlinien und -Vorschriften belegen und die Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen innerhalb der EG-Mitgliedsstaaten gestatten. In bestimmten Fällen und für bestimmte Komponenten können vom Hersteller ergänzende Dokumentationen oder Zertifizierungen angefordert werden.
Alle erforderlichen Zertifikate und Dokumente, die vom IMR gefordert werden, müssen in englischer Sprache beim TÜV eingereicht werden.
Thema | Base | Bemerkungen |
Aufzeichnungsgeräte im Straßenverkehr (Fahrtenschreiber) | 3821/85/EWG
ODER 165/2014/EWG ODER (EU) 2016/799 |
Gemäß der israelischen Straßenverkehrsordnung und -regelungen: Nur mechanische Aufzeichnungsgeräte (Analoger Fahrtenschreiber) ist zur Verwendung in Israel zugelassen.
Der Einbau eines Kontrollgeräts ist bei Bussen und Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 8.000 kg vorgeschrieben. Die Aufzeichnungsgeräte müssen vom Hersteller kalibriert werden.
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Entflammbarkeit des Innenraums
Werkstoffe bzw. Brennverhalten der im Innenausbau verwendeten Materialien |
(EG) 661/2009
ODER (EU) 2019/2144 (ab Juli 2022) ODER ECE-118 ODER FMVSS 302 |
Diese Anforderung wurde auf Fahrzeuge der Kategorien M (alle Klassen) und N ausgeweitet. Fahrzeuge dieser Kategorien werden gemäß folgenden Kriterien akzeptiert:
A. Selbstzertifikat des Herstellers. ODER B. Israelische Standards 373 und 400 erfordern einen Entflammbarkeitstest gemäß ISO 3795 wie folgt: • alle Innenraummaterialien für Busse, bis zu 100 mm/min. • Sitzpolster und Bezüge für alle Fahrzeuge, bis zu 100 mm/min. • andere Innenmaterialien im Fahrer- und Fahrgastraum, bis zu 250 mm/min
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Ersatzrad- und Reifeneinheit für vorübergehende Nutzung und Notlaufreifen. | ECE 64
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Wirksam für Fahrzeuge, die mit einem Notrad oder Notlaufreifen ausgestattet sind.
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Überschlagsstabilität von Tankfahrzeugen | ECE 111 | |
Kraftstofftyp: Bleifrei | israelisch
Std. 90 Teil 2 |
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Kraftstofftyp: Dieselmotoren | israelisch
Std. 107 Teil 1 |
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Klimaanlage | Israelische Straßenverkehrsordnung und -vorschriften 364 (c) | 1. Fahrzeuge mit einem Hubraum von 1500 cm³ und mehr müssen über eine Klimaanlage verfügen
2. Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N wird die vom Hersteller original eingebaute Klimaanlage laut Hersteller-Selbstzertifizierung akzeptiert.
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Elektrische Steckverbinder für Zug- und Anhängerfahrzeuge | ISO 12098
ISO 11446 |
Gilt für Fahrzeuge und Anhänger mit Anhängerkupplung
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Abs
Elektrische Verbindung |
ISO 7638
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Gilt für Fahrzeuge, die nicht mit EBS ausgestattet sind
2. Die Fahrzeuge sollten gemäß TÜV-Anforderung (Nr. 59004 vom Juli 2005) mit einer Spannungssteckdose für 24 V ausgestattet sein.
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Heckscheibenheizung | Israelische Straßenverkehrsordnung und -vorschriften – Paragraph 357 (A) | Herstellerzertifikate werden akzeptiert.
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Kopfstützen der Sitze | Israelische Straßenverkehrsordnung und -vorschriften – Absatz 355 (c) | |
Sicherheitsketten | Israelische Straßenverkehrsordnung und -vorschriften – Absatz 375 | |
Kotflügel | Kotflügel (Flügel) sind erforderlich, wenn die Räder aus dem Anhängeraufbau herausragen
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Kupplungen für Druckluftbremsleitungen in Kraftfahrzeugen | SAE J318
ODER ISO 1728 |
Gilt für Druckluftbremsleitungskupplungen für Kraftfahrzeuge, die zum Verbinden des Bremssystems von Fahrzeugen und Anhängern verwendet werden
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Rückwärtsfahren – Summer | SAE J994
ODER JSAE JASO D901 |
Gemäß Paragraph 359 (A) der israelischen Straßenverkehrsordnung und -regelungen gilt der Rückfahrsummer für:
1. Busse 2. Nutzfahrzeuge über 15.000 kg 3. Baufahrzeuge (Kräne, Pumpen usw.) 4. Anhänger und Sattelauflieger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 15.000 kg
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Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) | ISO 3779
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Vorrichtungen zum Schutz vor unbefugter Nutzung (Diebstahlsicherung, Wegfahrsperre und Alarmanlage) | 74/61/EWG
ODER ECE 116 ECE 18
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In Übereinstimmung mit den israelischen Vorschriften zum Vermeidung von Lärm, veröffentlicht im Amtsblatt Israels „Reshumot„Am 27. Januar 2011 ist der Einbau von akustischen Alarmanlagen in Neufahrzeuge verboten.
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Kraftfahrzeuge und Anhänger, die für den Transport gefährlicher Güter bestimmt sind. | (EG) 661/2009
ODER ECE 105 |
1. Diese Regelung ersetzt nicht andere zwingende Anforderungen.
2. Jedes Fahrzeug sollte über eine EG-Typgenehmigung und einen Typgenehmigungsbescheid oder einen EG-Typgenehmigungsbescheid gemäß den Definitionen in der Richtlinie 2007/46/EG oder der Verordnung (EU) 2018/858 verfügen. 3. Unvollständige, vollständige und fertiggestellte Fahrzeuge, die in Israel für den Transport gefährlicher Güter umgebaut werden sollen, müssen ebenfalls dieser Richtlinie entsprechen.
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Automobil-Erdgas (CNG) – Qualitätsspezifikation | israelisch
Std. 6119 |
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Geschwindigkeitsbegrenzer | Israelische Straßenverkehrsordnung und -vorschriften – Paragraph 364 e
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Gilt für Fahrzeuge der Klassen M3, N2 und N3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7.500 kg.
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Das Ministerium für Umweltschutz überwacht die Luftqualitätspolitik, einschließlich der Emissionsreduzierung von Fahrzeugen. Das Ministerium für Verkehr und Verkehrssicherheit legt verbindliche Anforderungen für den Import und die Registrierung von Straßenfahrzeugen und nicht straßengebundenen Geräten fest, die Sicherheits- und Umweltaspekte, einschließlich Emissionsstandards, umfassen. Diese Standards entsprechen denen, die derzeit in der EU für alle Anwendungen gelten. Darüber hinaus ist auch eine Registrierung auf der Grundlage einer Zertifizierung nach US-Bundesstandards möglich.
Im September 2012 traten die Clean Air Regulations (Luftverschmutzung durch Fahrzeuge) in Kraft, die strengere Kriterien für jährliche Fahrzeugprüfungen vorschreiben. Diese Vorschriften schreiben vor, dass die Emissionsstandards bei einer jährlichen Fahrzeugzulassungsprüfung den vom Fahrzeughersteller angegebenen Standards entsprechen müssen, sofern solche Informationen verfügbar sind. Werden diese Standards nicht eingehalten, wird dem Fahrzeughalter die jährliche Zulassung verweigert. Die Standards entsprechen der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments.
Im September 2013 traten die Clean Air Regulations (Luftverschmutzung durch Fahrzeuge auf der Straße) in Kraft, die die Anforderungen an Stichprobenkontrollen am Straßenrand verschärften. Fahrzeuge, die Stichproben unterzogen werden, müssen die gleichen Abgasnormen erfüllen, die auch für jährliche Tests vorgeschrieben sind. Diese Standards entsprechen der Richtlinie 2000/30/EG des Europäischen Parlaments.
Im November 2018 wurden Änderungen an den Vorschriften von 2012 vorgenommen. Diese Änderungen sehen Folgendes vor:
Abgasuntersuchungen für Fahrzeuge: