Fahrzeugtypgenehmigung,
Kfz-Vorschriften
und Fahrzeuganforderungen
in den Vereinigten Arabischen Emiraten

United Arab Emirates vehiicle regulations

Technische Vorschriften für Fahrzeuge in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Fahrzeuganforderungen im Golf-Kooperationsrat sind teilweise zwischen seinen Mitgliedern harmonisiert, es gibt jedoch nationale Unterschiede. Die GSO-Standards (Gulf Standardization Organization), die in allen GCC-Mitgliedern, einschließlich der Vereinigten Arabischen Emirate, gelten, sind:

GSO Jahr Technische Vorschriften
34 2007 Blei-Säure-Starterbatterien für Kraftfahrzeuge und Innenausstattung
Verbrennungsmotoren
35 2007 Testmethoden für Blei-Säure-Starterbatterien für Motoren
Autos & Verbrennungsmotoren
36 2005 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für Schlagfestigkeit – Teil 1:
Frontaler Aufprall
37 2012 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für Schlagfestigkeit – Teil 2:
Heckaufprall
38 2005 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für die Schlagfestigkeit – Teil 3A:
Seitenaufprall
39 2005 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für Schlagfestigkeit – Teil 4:
Dachfestigkeit
40 2011 Kraftfahrzeuge – Schlagfestigkeit
41 2007 Kraftfahrzeuge: Vordere und hintere Außenschutzvorrichtungen für
Personenkraftwagen (Stoßstangen usw.) und ihre Prüfmethoden
42 2015 Kraftfahrzeuge: Allgemeine Anforderungen
48 1984 Kraftfahrzeuge: Konformitätsbescheinigungen
51 2007 Pkw-Reifen – Teil 1: Nomenklatur, Bezeichnung,
Abmessungen, Tragfähigkeiten und Fülldrücke
52 2007 Pkw-Reifen – Teil 2: Allgemeine Anforderungen
53 2007 Pkw-Reifen – Teil 3: Prüfmethoden
96 1988 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für Sicherheitsgurte
97 1988 Kraftfahrzeuge – Sicherheitsgurte
98 1988 Kraftfahrzeuge – Entflammbarkeit von Innenmaterialien und Prüfung
Methoden
99 1988 Straßenfahrzeuge – Tonsignalgeräte – Technik
Spezifikationen
135 2007 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für Motorkühler
136 2007 Kraftfahrzeuge – Motorkühler
144 1991 Kraftfahrzeuge – zulässige Grenzwerte für Schadstoffemissionen
Atmosphäre von schweren Dieselfahrzeugen
145 1991 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für Schadstoffemissionen
Schwerlastfahrzeuge mit Dieselmotor – Teil 1: Bestimmung von
Abgasförmige Schadstoffe
146 1991 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für Schadstoffemissionen
Schwerlastfahrzeuge mit Dieselmotor – Teil 2: Bestimmung von
Rauch
153 1993 Kraftfahrzeuge – Konformitätsbescheinigungen für Fahrzeuge
Mehrstufige Fertigung
159 1993 Kraftfahrzeuge – Maße und Gewichte
290 1994 Bedienungsanleitung für Haushaltsgeräte, Instrumente und Geräte
419 1994 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für Türschlösser und Türschlösser
Scharniere
420 1994 Kraftfahrzeuge – Türschlösser und Türscharniere
421 2005 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für Rückspiegel
422 2005 Kraftfahrzeuge – Rückspiegel
645 2005 Reifen für Mehrzweckfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Anhänger – Teil
1: Nomenklatur, Bezeichnung, Abmessungen, Tragfähigkeiten und
Inflationsdruck
646 1996 Reifen für Mehrzweckfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Anhänger: Teil
2: Testmethode
647 1996 Reifen für Mehrzweckfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Anhänger: Teil
3: Allgemeine Anforderungen
963* 1997 Kraftfahrzeuge – Allgemeine Anforderungen an Krankenwagen
1040 2000 Kraftfahrzeuge – zulässige Grenzwerte für Schadstoffemissionen
Atmosphäre von leichten Fahrzeugen mit Dieselmotor
1041 2000 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für Schadstoffemissionen
Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor – Teil 1: Bestimmung der
Abgasförmige Schadstoffe
1042 2000 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für Schadstoffemissionen
Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor – Teil 2: Bestimmung von
Rauch
1052 * 2000 Kraftfahrzeugreifen – Reserverad/Reifen zur vorübergehenden Verwendung und
Ihre Testmethoden
1053 2000 Kraftfahrzeuge – Schutz vor Diebstahl
1503 2010 Kraftfahrzeug – Sicherheitsanforderungen für Scheinwerfer.
1598 2002 Kraftfahrzeuge – Kopfstützen und ihre Prüfmethoden
1624 2002 Kraftfahrzeuge – Lärmemissionen
1625 * 2002 Kraftfahrzeuge – Geschwindigkeitsbegrenzer – Teil 2: Technik
Anforderungen
1626 * 2002 Kraftfahrzeuge – Geschwindigkeitsbegrenzer – Teil 3: Prüfmethoden
1677 2003 Kraftfahrzeuge – Verbundsicherheitsglas
1680 2003 Kraftfahrzeuge – Zulässige Grenzwerte gasförmiger Schadstoffe
Wird von Fahrzeugen mit bleifreiem Benzin in die Atmosphäre abgegeben
1681 2003 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für emittierte gasförmige Schadstoffe
aus Fahrzeugen mit bleifreiem Benzinmotor – Teil 1:
Bestimmung von Abgasschadstoffen nach einem Kaltstart
1682 2003 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für emittierte gasförmige Schadstoffe
von Fahrzeugen mit bleifreiem Benzinmotor – Teil 2:
Bestimmung der Kohlenmonoxidkonzentration im Abgas
1683 2003 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für emittierte gasförmige Schadstoffe
von Fahrzeugen mit bleifreiem Benzinmotor – Teil 3:
Bestimmung der Verdunstungsemissionen (Kohlenwasserstoffe) aus
das Kraftstoffsystem mit der Einhausungsmethode
1684 2003 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für emittierte gasförmige Schadstoffe
von Fahrzeugen mit bleifreiem Benzinmotor – Teil 4:
Bestimmung der vom Motor emittierten gasförmigen Schadstoffe
Kurbelgehäuse
1685 2003 Kraftfahrzeuge – Prüfmethoden für emittierte gasförmige Schadstoffe
von Fahrzeugen mit bleifreiem Benzinmotor – Teil 5:
Bestimmung der Haltbarkeit von Umweltschutzausrüstungen
1707 2005 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für die Schlagfestigkeit – Teil 3B:
Seitenaufprall einer beweglichen Barriere
(In Übereinstimmung mit US-Standards)
1708 2005 Kraftfahrzeuge – Prüfverfahren für Schlagfestigkeit – Teil 3C:
Seitenaufprall einer beweglichen Barriere
(In Übereinstimmung mit europäischen Standards)
1709 * 2005 Kraftfahrzeuge – Kinderrückhaltesysteme
1710 * 2005 Kraftfahrzeuge – Methoden zur Prüfung von Kinderrückhaltesystemen
1711 * 2005 Kraftfahrzeuge – Geschwindigkeitsbegrenzer – Teil 1: Allgemeine Anforderungen,
Geräteinspektion, Zertifizierung und Typgenehmigung
1780 2010 Kraftfahrzeuge – Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN)
- Anforderungen
1781 2006 Kraftfahrzeuge – Weltweite Herstellerkennung
1782 2008 Kraftfahrzeuge – Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) –
Standort und Anbringung
1783 2006 Pkw-Reifen – Klassifizierung von Laufflächenverschleiß, Traktion und Temperaturbeständigkeit
1784 2006 Pkw-Reifen – Methode zur Prüfung der Reifentemperatur
Widerstandseinstufung
GSO ISO
1585
2008 Straßenfahrzeuge – Motortestcode – Nettoleistung
GSO ISO
3537
2008 Kraftfahrzeuge – Sicherheitsverglasungsmaterialien – Mechanische Prüfungen
GSO ISO
3538
1997 Straßenfahrzeuge – Schutzbrillen – Prüfverfahren für optische
Eigenschaften.
GSO-ECE-13H 2012 Kraftfahrzeuge: Bremssystem von Personenkraftwagen und Mehrzweckfahrzeugen
GSO-ECE-13H-1 2012 Kraftfahrzeuge: Prüfmethoden für Bremssysteme – Teil 1:
Bremsleistung
GSO-ECE-13H-2 2012 Kraftfahrzeuge: Prüfmethoden für Bremssysteme – Teil 2:
Bestimmung der Kapazität von Energiespeichergeräten
GSO-ECE-13H-3 2012 Kraftfahrzeuge: Prüfmethoden für Bremssysteme – Teil 3:
Bestimmung der Bremsverteilung auf die Achsen von
Fahrzeuge
GSO-ECE-13H-4 2012 Kraftfahrzeuge: Prüfmethoden für Bremssysteme – Teil 4:
Bestimmung der Funktion von Antiblockiersystemen
GSO-ECE-13H-5 2012 Kraftfahrzeuge: Prüfverfahren für Bremssysteme – Teil 5:
Bestimmung der Leistung von Bremsbelägen unter Verwendung der Trägheit
Dynamometer
GSO-ECE-13H-6 2012 Kraftfahrzeuge: Prüfmethoden für Bremssysteme – Teil 6:
Bestimmung des Adhäsionskoeffizienten

* Gilt für die Zertifizierung, sofern vorhanden oder das Fahrzeug dafür ausgelegt ist.

 

Umsetzung von Emissionsgrenzwerten:

Für Benzinmotoren:

Die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen sollen für die Vereinigten Arabischen Emirate Euro 4 entsprechen.

Für Dieselmotor:

Die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen sollten Euro 4 für die VAE entsprechen

 

Zusätzliche nationale Bestimmungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten:

– VAE.S ECE Nr. 49/2013: Einheitliche Bestimmungen über die Maßnahmen, die gegen die Emission gasförmiger und partikelförmiger Schadstoffe aus Selbstzündungsmotoren und Fremdzündungsmotoren zur Verwendung in Fahrzeugen zu ergreifen sind.

– VAE.S ECE Nr. 83/2006: Einheitliche Bestimmungen zur Zulassung von Fahrzeugen hinsichtlich des Schadstoffausstoßes entsprechend den Kraftstoffanforderungen des Motors.

– UAE.S 5012: 2019: Kraftfahrzeuge – Sicherheitsanforderungen für Schulbusse

– UAE.S 5019: 2018: Kraftfahrzeug – Technische Anforderungen für „eCall“-Notrufe.

– UAE.S 5021: 2018: Spezifikationen für terrestrische Funkempfänger.

– UAE.S 5041: 2020: Feuerlöschsysteme für den Motorraum von Bussen und Reisebussen

– Alle Busse mit weniger als 22 Sitzplätzen sollten mit einem Geschwindigkeitsbegrenzungssystem mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausgestattet sein. Dieses System kann vom Fahrer nicht modifiziert oder geändert werden.

– Alle Sitze in Personenkraftwagen und Mehrzweckfahrzeugen (außer dem mittleren Rücksitz) müssen vom Typ Towerback sein oder über verstellbare Kopfstützen verfügen.

– Die äußeren Vorder- und Rücksitze von Personenkraftwagen und Mehrzweckfahrzeugen müssen mit Dreipunkt-Sicherheitsgurten ausgestattet sein, die übrigen Sitze und Sitzplätze aller anderen Fahrzeuge müssen entweder mit Zweipunkt- oder Dreipunkt-Sicherheitsgurten ausgestattet sein.

– Bei Sport- und Elektrofahrzeugen in Sonderausführung sowie bei Fahrzeugen mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, bei denen im Fahrzeug kein geeigneter Platz für den Einbau des Reserverads vorhanden ist, ist es nach Vorlage einer besonderen Verpflichtung gestattet, das Reparaturset als Alternative zum Reserverad zu verwenden Ministerium für Industrie und Spitzentechnologie (MoIAT).

– Alle auf dem VAE-Markt verkauften Elektrofahrzeuge müssen ein Emirates-Konformitätszertifikat vom Ministerium für Industrie und Spitzentechnologie (MoIAT) erhalten.

Umsetzung der Spezifikationen für terrestrische Radioempfänger für AM/FM/T-DAB+:

Muss UAE.S 5021: 2018: Terrestrial Radio Receiver Specifications entsprechen.

Anforderungen an Ersatzteile und ECAS-Zertifizierung

Am 30. April 2018 trat die „Technische Verordnung der VAE für Kfz-Ersatzteile“ nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der ESMA offiziell in Kraft. Diese neu erlassene Verordnung wurde der WTO nicht notifiziert und es gibt keine Übersetzung der Verordnung aus dem Arabischen, die beigefügt ist.

Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung wurde auf den 1. April 2019 verschoben. Gemäß den Bestimmungen dieser neuen Gesetzgebung erklärte die Regierung der VAE, dass ab dem 1. April 2019 Kfz-Ersatzteile einer Zertifizierung, Registrierung und Kennzeichnung durch ECAS (Emirates Conformity Assessment Scheme) unterzogen werden müssen. Dieses durch das Bundesgesetz 28 von 2001 vorgeschriebene System wird in den VAE von der ESMA (Emirates Authority for Standardization and Metrology) umgesetzt.

Der Geltungsbereich dieser Regelung erstreckt sich sowohl auf im Inland hergestellte als auch auf aus anderen Ländern importierte Produkte. Nicht registrierte Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden, dürfen in den VAE für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr ab der Veröffentlichung dieser Regelung im Amtsblatt am 30. April 2018 gehandelt werden.

Der Prozess zur Konformitätsgenehmigung ist wie folgt beschrieben:

  1. Der Lieferant oder Hersteller muss die Produkte auf der ESMA-Website im Rahmen des ECAS-Systems registrieren und die Konformitätserklärung unterzeichnen.
  2. Um ein ECAS-Konformitätszertifikat zu erhalten, müssen Hersteller bestimmte Anforderungen einhalten, einschließlich der wirksamen Implementierung eines Managementsystems gemäß ISO/TS 16949-Standards, das von der ESMA oder einer von der ESMA anerkannten Konformitätsbewertungsstelle überprüft wird. Die Produkte müssen außerdem den relevanten Produktstandards entsprechen, die in Anhang 1 aufgeführt sind, wobei die Tests von einem von der ESMA anerkannten externen Testlabor durchgeführt werden und die Testberichte nicht älter als drei Jahre sein dürfen.
  3. Der Konformitätsbewertungsprozess kann von der ESMA oder von der ESMA anerkannten externen Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt werden.
  4. Nach erfolgreichem Abschluss des Konformitätsbewertungsprozesses, der die Einhaltung der technischen Vorschriften nachweist, stellt die ESMA ein Konformitätszertifikat und das Konformitätszeichen aus.
  5. Die Konformitätsbescheinigung ist drei Jahre gültig und kann verlängert werden.

Es ist anzumerken, dass die ECAS-Kennzeichnung nicht physisch auf dem Ersatzteil selbst angebracht sein muss, da die ECAS-Registrierung über das Barcodesystem überprüft werden kann. Etiketten mit dem Barcode müssen jedoch zum Zeitpunkt des Imports vorhanden sein, nicht erst während der Verteilung auf dem Markt. Derzeit werden Produkte mit GSO-Zertifizierung im Rahmen dieser Regelung nicht anerkannt.

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